Wohnbeihilfe: Rechnungshof bestätigt die soziale Kälte der SPÖ-ÖVP-Landesregierung
Tausenden Kärntnern wurde Wohnbeihilfe gestrichen oder gekürzt – EDV-System aus der Steinzeit – SPÖ-Sozialreferentin Beate Prettner als Auskunftsperson in den Kontrollausschuss geladen
„Der Landesrechnungshof bestätigt die jahrelange Kritik der FPÖ: Die Landesregierung hat bei der Mietbeihilfe jahrelang soziale Kälte verbreitet. Die Bemessungsgrundlagen wurden nicht an die Teuerung angepasst. Die beabsichtigte Folge war, dass tausenden Kärntnern die Unterstützung gestrichen oder gekürzt wurde. Das gnadenlose System sah so aus: 30 Euro mehr Pension oder Lohn bedeutete für die betroffene Person 30 Euro weniger Beihilfe“, erklärt der Vorsitzende des Kontrollausschusses im Kärntner Landtag, FPÖ-Klubobmann Mag. Gernot Darmann zum Bericht des Landesrechnungshofes zur „Wohnbeihilfe“.
Der Bericht wurde heute im Kontrollausschuss des Landtages erstmals behandelt. „Wir haben als Auskunftspersonen zum Bericht die zuständige SPÖ-Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner sowie zwei Mitarbeiter der Sozialabteilung geladen“, so Darmann.
Tausende Personen fielen aus der Förderung hinaus oder erhielten eine Absage. Sogar im ersten Corona-Jahr 2020 wurden 4.000 Anträge abgelehnt. Die Auszahlungen sanken von Jahr zu Jahr. Darmann betont, dass die FPÖ die zuständige Sozialreferentin Prettner im Landtag immer wieder auf diesen Missstand hingewiesen hat. „Sie hat das kaltlächelnd weggewischt.“ Prettner habe es als zuständige Referentin auch verabsäumt, für ein funktionierendes Berechnungssystem zu sorgen. Der Landesrechnungshof habe ein Chaos bei den Auszahlungen aufgedeckt. „Eine stichprobenartige Fallprüfung hat ergeben, dass 23,5 % der Beihilfen falsch berechnet worden sind! Den Betroffenen wurden 35.000 Euro zu wenig ausgezahlt. Das EDV-System stammt aus der EDV-Steinzeit. Es muss komplett erneuert werden.“
Darmann kündigt an, dass der Kontrollausschuss alles tun werde, damit die Schwachstellen, welche der Landesrechnungshof aufzeigt, behoben werden. „Jahrelang hat die Landesregierung bedürftigen Kärntnern die Wohnbeihilfe gekürzt oder gestrichen. Aber ein Jahr vor der Landtagswahl versucht sie nun, diese soziale Kälte zu verbergen, indem sie erstmals nach Jahren die Bemessungsgrundlagen erhöht hat. Aber das, was sie den Kärntnern davor weggenommen hat, kann damit nicht mehr wettgemacht werden“, betont Darmann.
Immerhin hat die FPÖ mit ihrem Antrag vom 24.September 2020 erreicht, dass so unfaire Kürzungen der Beihilfe in Zukunft nicht möglich sind, weil die Bemessungsgrundlage (anrechenbarer Wohnaufwand) ab 2023 zwingend der Teuerung anzupassen ist.