Wir sind gegen die Kriminalisierung der Kärntner Fischer!
KO Mag. Christian Leyroutz: „Werden Dringlichkeitsantrag im Kärntner Landtag einbringen“
Da der Gesetzestext des Kärntner Naturschutzgesetzes keine Definition des Begriffes „zelten“ enthält und das Aufstellen von Zelten laut §15 in der freien Landschaft verboten ist, müssen Kärntens Fischer derzeit mit hohen Strafen rechnen, wenn sie sich beispielsweise mittels „Anglerschirm“ vor Wind und Wetter schützen. Da Kärntens Fischer wegen diesem Manko - wie bereits einige „Fälle“ belegen - kriminalisiert werden und mit finanziellen Strafen rechnen müssen, will die FPÖ mittels Dringlichkeitsantrag in der nächsten Landtagssitzung des Kärntner Landtages die Reparatur des Gesetzes beschleunigen. Das kündigt heute der Klubobmann der Freiheitlichen in Kärnten, Christian Leyroutz, an.
Die Kärntner Fischer haben bereits im Juli 2016 eine Petition im Kärntner Landtag eingebracht und das Problem wurde auch bereits im Ausschuss für Naturschutz unter Beiziehung von Auskunftspersonen behandelt. „Es herrscht jedoch seit September Funkstille“, kritisiert Leyroutz.
„Die Fischer wollen sich lediglich vor Wind und Wetter schützen und nicht Schaden an der Natur anrichten. Das ist wohl mehr als legitim. Da ein Schutz offensichtlich auch möglich ist, ohne Flurschaden in der Natur anzurichten, ist die Politik gefordert, endlich die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Leyroutz, der davon ausgeht, dass es für den Dringlichkeitsantrag auch eine entsprechende Mehrheit im Landtag geben wird.