Wahlbehörden über illegale Doppelstaatsbürger informieren!
Türken dürfen nicht über österreichisches Parlament mitbestimmen – Frist für Berichtigung der Wählerverzeichnisse nutzen
„Seit heute, Mittwoch, liegen die Listen aller für die Nationalratswahl am 15. Oktober Wahlberechtigten auf. Es ist leider davon auszugehen, dass sich darunter etliche Personen befinden, denen aufgrund ihrer Angehörigkeit zum türkischen Staat kein Wahlrecht zusteht“, erklärt der Obmann der FPÖ Kärnten LR Mag. Gernot Darmann auf. Bis 8. September bestünde die Möglichkeit, solche illegalen Doppelstaatsbürger aus dem Wählerverzeichnis zu streichen. Zu diesem Zweck wäre es dringend nötig, dass die Staatsbürgerschaftsbehörde den Wahlbehörden in den Gemeinden die Ergebnisse der Feststellungsverfahren gegen mutmaßliche türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger mitteilt. Auf deren Basis könnten Berichtigungsanträge für die Wählerliste gestellt werden. Die Wahlbehörde sollte die Betroffenen vorladen und sie darüber belehren, dass ihnen kein Wahlrecht mehr zusteht.
Darmann verweist dabei auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der zufolge bei Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft verloren geht, „ohne dass es hierzu einer Entscheidung einer österreichischen Behörde bedarf.“
Er appelliert daher: „Nutzen wir das im Gesetz vorgesehene Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren bis zum Abschluss der Wählerverzeichnisse, um zu verhindern, dass türkische Staatsbürger unerlaubter Weise über die Sitzverteilung im österreichischen Parlament mitbestimmen“!
LH Dr. Peter Kaiser müsse als Verantwortlicher für die Staatsbürgerschaftsbehörde in Kärnten dafür sorgen, dass die Wahlbehörden die nötigen Informationen bekommen. Es wäre ein demokratiepolitischer Skandal, wenn am 15. Oktober aufgrund mangelnder Zusammenarbeit von Behörden ein solcher Wahlbetrug möglich wird, betont Darmann abschließend.