Volksbefragung: Windkraft-Lobbyisten sollen aufhören, die Bevölkerung mit Unwahrheiten zu verunsichern
Wo bleibt die von SPÖ und ÖVP angekündigte sachliche Diskussion? – Ergebnis der Volksbefragung kann selbstverständlich umgesetzt werden
„Die Windkraft-Lobbyisten sollten nach dem Ergebnis der Volksbefragung endlich aufhören, die Bevölkerung mit ihren Unwahrheiten zu verunsichern!“, erklärt der Kärntner FPÖ-Chef Erwin Angerer zur aktuellen Berichterstattung. „Das Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Urtz von der Universität Salzburg hat klar ergeben, dass Kärnten nicht dazu verpflichtet werden kann, Windkraft zuzulassen“, so Angerer. Auch die Behauptung der Windkraft-Lobby mit Wirtschaftskammer-Präsident Mandl an der Spitze, man sei in Kärnten wegen EU-Regelungen verpflichtet, Windräder zu errichten, sei falsch. „Mandl kennt entweder die Gesetzeslage nicht oder macht das bewusst. Beides ist eines WK-Präsidenten unwürdig!“
Kärnten sei im Bereich der Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse führend. „Hier wird ständig in unzulässiger Weise versucht, erneuerbare Energie mit Windkraft gleichzusetzen. Nicht erwähnt wird, dass Kärnten in anderen Bereichen erneuerbarer Energie wie der Nutzung der Wasserkraft weit vor den anderen Bundesländern liegt! Kärnten deckt heute schon 60 % des Gesamtenergieverbrauches durch erneuerbare Energien ab, während die EU-Richtlinie das Ziel von 42,5 % bis zum Jahr 2030 vorgibt. Genau diese Art der Diskussion verbunden mit einem Millionen-Werbebudget hat die Bürger stutzig gemacht und daher haben sie für den Schutz der Berge vor Windrädern und gegen die Profitgier der Konzerne gestimmt“, betont Angerer. Er frage sich auch, wo die von SPÖ und ÖVP angekündigte sachliche Diskussion bleibe.
Zur Behauptung, ein Verbot weiterer Windräder sei rechtlich nicht möglich, hält der FPÖ-Chef fest: „Unsere ursprüngliche Fragestellung wurde von der Landesregierung als nicht verfassungskonform qualifiziert. Die tatsächliche Frage zur Volksbefragung zum landesgesetzlichen Verbot von weiteren Windkraftanlagen wurde dann von der Verfassungsabteilung des Landes vorgegeben und von der SPÖ-ÖVP-Landesregierung am 15. Oktober 2024 beschlossen. Daher kann das Ergebnis der Volksbefragung und damit ein Windkraftverbot auf Bergen und Almen selbstverständlich auch landesgesetzlich umgesetzt werden.“