Volksanwaltschaft ignoriert viele Mängel in Kärntner Sozialpolitik
Angriff auf Zentren für psychosoziale Rehabilitation lenkt von viel größeren „Baustellen“ der SPÖ-Sozialreferentin Prettner ab
„Der abtretende Volksanwalt Günther Kräuter schießt sich mit Unterstützung der Behindertenanwaltschaft auf die Kärntner Zentren für Psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) ein. Er erweist damit der SPÖ-Sozialreferentin LHStv Beate Prettner einen letzten Freundschaftsdienst, weil er mit diesem Scheingefecht von vielen wirklichen Problemen in der Kärntner Sozialpolitik ablenkt“, kritisiert der Kärntner FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann.
Er erinnert daran, dass Kärnten seit Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention nicht erfüllt. Laut dieser sollten Menschen mit Assistenzbedarf seit 2016 einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen haben. „Davon ist Kärnten weit entfernt. Betroffene dürfen sich ihre Assistenten nicht frei aussuchen. Sie sind beschränkt auf bestimmte Vereine, müssen teilweise lange Wartelisten hinnehmen und bundesweit die höchsten Selbstbehalte bezahlen.“ Es sei bezeichnend, dass Volksanwalt Kräuter und die Kärntner Behindertenanwältin diesen Missstand nicht aufzeigen“, erklärt Darmann.
Merkwürdig sei auch, dass für Volksanwalt Kräuter der ungeklärte Medikamenten-Tod eines Mädchens in einer Jugendhilfe-Einrichtung in Villach nicht Anlass für eine Überprüfung der Anwaltschaft war. „Die Frage, wie es möglich ist, dass eine Jugendliche, für die das Jugendamt alle Aufsichtspflichten übernommen hat, in einer Wohngemeinschaft in den Besitz von Unmengen rezeptpflichtiger Medikamente kommen kann, ist für die Volksanwaltschaft kein Thema“, bemängelt Darmann.
Die jahrelange Kritik der Volksanwaltschaft an den Zentren für Psychosoziale Rehabilitation sei unfair, weil diese durch SPÖ-Sozialreferentin Prettner seit Jahren finanziell ausgehungert würden. „Das Land hat es verabsäumt, in eine bessere Personalausstattung, in eine verbesserte Beschäftigungstherapie und forcierte Inklusion zu investieren. Das Engagement der privaten Betreiber und der Pflegekräfte wird nicht anerkannt“, betont Darmann. Er wirft der Volksanwaltschaft ein oberflächliches Urteil vor. „Was bringt es, wenn man die ZPSR umbringt“, fragt er. „Das ist viel zu kurz gedacht. Die Verlierer sind die Klienten, für die es dann gar keine Versorgungsangebote außerhalb der Spitäler gibt.“
Die Strategie der ZPSR sei vor etwa 30 Jahren von Fachärzten und Verfechtern der offenen Sozialpsychiatrie ausdrücklich empfohlen worden. Auch die Schweiz, die in der psychiatrischen Versorgung als Musterland gilt, hat solche Zentren. Die Volksanwaltschaft blende aus, dass z.B. für Suchtgefährdete, die eine wichtige Zielgruppe der ZPSR sind, eine Unterbringung außerhalb urbaner Gebiete durchaus sinnvoll sein könne.
„Sozialreferentin Prettner hat es aber unterlassen, auch im städtischen Bereich ähnliche Angebote zu schaffen“, stellt Darmann fest. Er fordert abschließend ein Expertenhearing zu dem Thema, wie man die Versorgung psychisch Beeinträchtigter unter Beachtung der bisherigen Strukturen am besten zu vernünftigen Kosten organisieren kann.