Verrat der Bundesregierung an tausenden Kleinunternehmern rückgängig machen
Brutale Verletzung des Vertrauensschutzes durch Bundesregierung – Unternehmer sollen sich durch Anträge auf Verdienstentgang wehren
„Das war eine brutale Verletzung des Vertrauensschutzes. Bis 15. März hatten tausende Kleinunternehmer einen Anspruch auf vollen Ersatz ihres Verdienstes, wenn sie ihren Betrieb wegen einer Pandemie schließen müssen. Just als dieser Krisenfall wegen des Coronavirus eintrat, hat die Regierung das entsprechende Gesetz aufgehoben. Mit Recht sind tausende Betroffene empört darüber. Sie zweifeln an unserem Rechtsstaat, der dies zulässt, umso mehr, seit klar ist, wie wenig Hilfe sie von den Notfonds der Regierung erwarten dürfen“, kritisiert der stv. Kärntner FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz.
Doch es gebe für die Kleinunternehmer einen kleinen Hoffnungsschimmer. Die überfallsartige Aushebelung des Epidemiegesetzes sei rechtlich fragwürdig und es gebe die Chance, dass sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. „Die Politik - die Bundesregierung - hat das Recht praktisch über Nacht so kurzfristig geändert, wie sie es haben wollte“, so Leyroutz.
Wenn das Höchstgericht diesen Verrat der Regierung an den Unternehmen aufhebt, könnten die alten Ansprüche wiederaufleben. Daher könnte es für die Betroffenen ratsam sein, wenn sie diese Ansprüche auch rechtzeitig angemeldet haben.
Das Epidemiegesetz (§ 33) schreibt vor, dass Betriebe ihren Verdienstentgang binnen sechs Wochen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate) geltend machen müssen. „Es ist davon auszugehen, dass jedes Unternehmen eine negative Antwort bekommen wird, aber die Ansprüche wären einmal behördlich registriert und aktenkundig. Ein erster Schritt, um nach einem entsprechendem VfGh-Erkenntnis doch noch vollen Ersatz für den Verdienstentgang zu erhalten. Die Frist zur Anmeldung der Ansprüche sei insbesondere auch jenen Tourismusbetrieben empfohlen, denen die Bezirkshauptmannschaft zwischen 13. und 15. März einen Schließungsbescheid gemäß Epidemiegesetz zugeschickt hat. Diese Bescheide sind zwischen 27. und 30, März wieder aufgehoben und durch das gemäß Covid-Maßnahmengesetz verordnete Betretungsverbot ersetzt worden. Aus Sicherheitsgründen sei davon auszugehen, dass die Frist ab 27. März zu laufen beginnt“, so Leyroutz weiter.
"Unabhängig davon werde sich die FPÖ im Nationalrat und im Landtag darum bemühen, dass das Epidemiegesetz für Unternehmen wieder in Geltung kommt. Ein erster Antrag im Parlament wurde von ÖVP und Grünen bereits abgeblockt. Die FPÖ wird einen neuen Anlauf unternehmen und auch im Kärntner Landtag eine entsprechende Initiative starten“, kündigt Leyroutz abschließend an.