Verpflichtende Altersüberprüfungen bei Asylwerbern
LR Mag. Gernot Darmann: Nachweisliche Falschangabe beim Alter ist Missbrauch eines möglichen Asylrechtes und muss zu Abschiebung führen
Nachdem aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Innenminister Wolfgang Sobotka eine extrem hohe Zahl tatsächlich oder vermeintlich minderjähriger Asylwerber in Österreich in den Jahren 2015 und 2016 hervor geht, fordert der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann eine verpflichtende Altersüberprüfung bei Asylwerbern. „Da ein minderjähriger Asylwerber wesentliche Vorteile etwa beim Nachholen seiner Familie oder im Hinblick auf die Rechtshilfe hat, muss es eine verpflichtende Altersüberprüfung geben, wenn eine Altersangabe durch einen Asylwerber nicht einwandfrei nachgewiesen wird oder zweifelhaft ist. Ein bisher unbekämpfter Missbrauch würde so mit logischen, einfachen Mitteln konsequent bekämpft“, betont Darmann. Eine nachweisliche Falschangabe beim Alter müsse in Zukunft als Missbrauch eines möglichen Asylrechtes qualifiziert werden und zur Abschiebung führen.
Die Anfragebeantwortung des Innenministers hat ergeben, dass allein im Jahr 2015 33.314 tatsächlich oder vermeintlich minderjährige Personen einen Asylantrag in Österreich gestellt haben. Von 1. Jänner bis 31. Oktober 2016 stellten weitere 16.054 Minderjährige einen Asylantrag in Österreich. „Da im Jahr 2016 laut Angaben der Bundesregierung die Obergrenze von 37.500 Asylanträgen nicht erreicht wurde, bedeutet dies, dass der prozentuelle Anteil an Minderjährigen unter den Asylwerbern noch massiv angestiegen ist“, so Darmann.
Der Kärntner FPÖ-Obmann widerspricht auch dem Argument zu hoher Kosten einer Altersüberprüfung. „Unbegleitete minderjährige Asylwerber kosten den Steuerzahler bei einem Tagessatz von 95 Euro fast 3.000 Euro pro Monat. Im Vergleich dazu sind Kosten von 870 Euro für ein Gesamtgutachten zur Altersfeststellung, das neben dem Handwurzelröntgen auch eine Computertomographie des Schlüsselbeins und ein Zahnpanoramaröntgen umfasst, mit Sicherheit nicht zu hoch.“ In vielen Fällen sei aber gar kein Gesamtgutachten notwendig, wenn schon vorher zweifelsfrei feststeht, dass es sich um keine minderjährige Person handeln kann, so Darmann, der dazu auch auf einen KURIER-Bericht vom 8. Mai 2016 verweist. In diesem Bericht werden Polizeibeamte aus Traiskirchen zitiert, wonach sogar gestandene Männer mit Vollbart und grau melierten Haaren behaupten, erst 17 Jahre alt zu sein.
Für Darmann müsse aber von der Bundesregierung auch endlich klar gestellt werden, dass es mit unseren Werten nicht vereinbar und absolut unverantwortlich ist, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder allein durch die halbe Welt schicken. „Wenn österreichische Eltern ihre Kinder länger unbeaufsichtigt lassen oder sonst ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen, wird sofort das Jugendamt tätig. Wenn aber Eltern etwa aus Afghanistan ihre Kinder allein 6000 Kilometer nach Österreich schicken, wird dies von der Behörde schulterzuckend zur Kenntnis genommen und in vielen Fällen eine Familienzusammenführung bei uns ermöglicht. Auch wegen solchen Fällen fordert die FPÖ ein innerkontinentales statt interkontinentales Asyl. Asyl am jeweiligen Kontinent ist sofort umsetzbar und würde gefährliche Reisen über tausende Kilometer endlich unnötig machen“ so der FPÖ-Chef, der im Fall von Afghanistan darauf hinweist, dass in unmittelbarer Nähe die großen Staaten China, Indien, Iran und Kasachstan liegen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wieso afghanische Asylwerber in Mitteleuropa statt in sicheren Staaten in ihrer Umgebung (vermeintlich) Schutz suchen.