Verkauf landeseigener Seegrundstücke weiterhin möglich
Hüftschuss der SPÖ-ÖVP-Koalition – FPÖ pocht weiter auf Verankerung des Schutzes der Almen vor Zerstörung in der Landesverfassung
„Die FPÖ hat vollstes Verständnis für die massiven Irritationen bei den Vertretern des Seenvolksbegehrens zur Form der Umsetzung des Volksbegehrens durch SPÖ und ÖVP. Weder die im Landtag am 27. Mai 2021 einstimmig beschlossene Punktation zur Umsetzung des Seenvolksbegehrens noch die FPÖ-Forderung nach einem Schutz unserer Almen vor Zerstörung – welche angeblich alle Parteien unterstützen – sind im vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Daher hat die FPÖ heute den Antrag gestellt, dass sich die Regierung erneut und besser mit dieser Materie auseinanderzusetzen hat, um den notwendigen Erhalt der Seegrundstücke und den Schutz der Almen entsprechend sicherzustellen. Leider hat die SPÖ-ÖVP-Koalition ihr Vorhaben durchgepeitscht und unseren Antrag auf eine korrekte und bessere Formulierung abgewiesen“, so FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann und LAbg. Elisabeth Dieringer-Granza nach der heutigen Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses des Landtages, bei welcher auch Walter Polesnik und Gerhard Godescha anwesend waren.
Seitens des Landtages wurde am 27. Mai 2021 unter anderem beschlossen: 1. Das Land Kärnten soll in der Kärntner Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke abgeben, die im Besitz des Landes oder im Besitz von landeseigenen Gesellschaften stehen. „Tatsächlich haben heute SPÖ und ÖVP eine Zielbestimmung in der Verfassung beschlossen, dass der Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen Naturschönheiten zu sichern ist. Das ist eine klare Themenverfehlung und hat nichts mit dem Landtagsbeschluss zu tun! Mit dieser Formulierung sind zudem Streitereien vorprogrammiert, daher haben wir diesen Punkt abgelehnt“, so Darmann und Dieringer. Die Koalition konnte – trotz Nachfragen der FPÖ – auch keine Definition des Begriffes „Naturschönheiten“ liefern.
Ebenso wurde von der FPÖ die vorliegende Formulierung zur Änderung des Gesetzes über die Kärntner Beteiligungsverwaltung abgelehnt. „SPÖ und ÖVP haben heute beschlossen, dass Seegrundstücke des Landes bzw. von Landesunternehmen mit einfachem Beschluss der Landesregierung veräußert werden können. Diese Regelung zur möglichen Veräußerung von Seegrundstücken ist absolut unbefriedigend! Das sehen auch die Vertreter des Seenvolksbegehrens so. Die FPÖ fordert, dass stattdessen der Kärntner Landtag zumindest mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen muss. Dieses Verfassungsquorum hätte einen starken Schutz unserer Seegrundstücke bedeutet. Leider wurde das von SPÖ und ÖVP abgelehnt“, erklärt der FPÖ-Klubobmann.
Lediglich der Artikel III mit der Widmung der Motorbootabgabe für den Ankauf und die Bewirtschaftung von Seegrundstücken war korrekt formuliert und entspricht auch der im Landtag beschlossenen Punktation, weshalb die FPÖ hier zustimmen konnte.
Absolut kein Verständnis für die Vorgehensweise der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP und die Formulierung der Zielbestimmung in der Verfassung hat auch Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Manfred Muhr.