Unwetter-Opfer sollen nicht jahrelang auf finanzielle Hilfe warten
In der aktuellen Unwetter-Krise muss Nothilfswerk ganz anders arbeiten als bisher – Auszahlungen werden derzeit ewig verschleppt
„Nach der Unwetter-Katastrophe der letzten Tage muss das Kärntner Nothilfswerk, an das sich die Tausenden geschädigten Privatpersonen in ganz Kärnten wenden können, ganz anders arbeiten als in den letzten Jahren. Die Geschädigten brauchen eine finanzielle Unterstützung im Schnellzugs- und nicht im Schneckentempo, mit dem das Nothilfswerk bisher seine Hilfen auszahlt“, erklärt FPÖ-Parteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann. Als Beispiel führt er den Fall eines Nebenerwerbs-Forstwirtes im Bezirk Hermagor an, der nach der Sturmkatastrophe im August 2017 auf dem Guggenberg heute 14 Monate später (!) noch immer auf eine Entschädigungsleistung wartet.
Sogar der zuständige SPÖ-Landesrat Daniel Fellner habe in bei der Beantwortung einer Anfrage von LAbg. Franz Pirolt im Landtag am 21. Juni dieses Übel in der Landesverwaltung zugegeben. Ihm zufolge dauern die Auszahlung im Schnitt bis zu einem Jahr, wobei Fellner zugab, dass das Geld manchmal erst nach drei Jahren bei den Geschädigten eintrifft.
„Es wäre unzumutbar für die Opfer der aktuellen Unwetter-Katastrophe, wenn das Nothilfswerk auch ihre Geduld in derselben Weise überstrapazieren wollte“, stellt Darmann fest. Er fordert LR Fellner auf, dem Landtag so rasch wie möglich ein Konzept vorzulegen, wie das Nothilfswerk im Einklang mit den Vorschriften rasche Hilfe leisten kann.
„Viel Zeit würden wir gewinnen, wenn nicht jeder Akt monatelang von einem Schreibtisch zum anderen wandern würde“, ist Darmann überzeugt. Er fordert, dass sofort genügend Experten für die Begutachtung der Schäden rekrutiert werden und gemäß deren Expertise binnen weniger Tage Vorschusszahlungen an die Geschädigten geleistet werden. Der Rest auf die Endsumme sollte nach der Enderledigung jedes Aktes überwiesen werden.
Darmann schlägt vor, dass dem Nothilfswerk auch eine Frist vorgegeben wird, innerhalb derer alle Ansuchen erledigt sein müssen. Der zuständige Personalreferent LH Peter Kaiser müsse durch entsprechend befristete Dienstzuweisungen die nötigen Kapazitäten schaffen.
Auch die Beweispflicht der Opfer für eine Notlage müsse erleichtert werden. „Es ist nicht notwendig, dass der Opa den Einkommensnachweis des Enkelkindes, das eine Lehre macht, beibringen muss“, stellt Darmann fest. Er kündigt an, dass die FPÖ im Landtag alle Instrumente, welche die Opposition zur Verfügung stehen, ergreifen wird, um eine rasche Hilfe für die Unwetter-Opfer zu erreichen. „Dazu gehört auch, dass das Land die Gemeinden von allen Eigenbeiträgen bei der Behebung der Unwetter-Schäden befreit werden“, so Darmann abschließend.
Foto: Christine Schneider