Unkontrollierte Masseneinwanderung in die Mindestsicherung ist nicht länger finanzierbar!
LR Mag. Gernot Darmann: Für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte soll die Mindestsicherung generell gestrichen werden
Kritik an der Haltung der Kärntner SPÖ-Sozialreferentin Beate Prettner zur Mindestsicherung kommt heute von Kärntens FPÖ-Obmann Landesrat Gernot Darmann. „Während Prettner in den letzten Jahren Sozialleistungen für die einheimische Bevölkerung kontinuierlich reduziert hat, tritt sie für die Beibehaltung einer Mindestsicherung in Höhe von bis zu 837 Euro monatlich für Asylanten ein, welche noch keinen Cent in das österreichische Sozialsystem eingezahlt haben. Das fördert die weitere ungezügelte Zuwanderung von Migranten, die sich in Österreich ein besseres Leben erhoffen und ist außerdem völlig unfinanzierbar. Bereits jetzt beziehen in Kärnten 1.100 Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte die volle Mindestsicherung mit jährlichen Kosten von über 10 Millionen Euro“, kritisiert der Kärntner FPÖ-Obmann. Prettner wolle diese Ausgabenlawine weiter unkontrolliert und ungebremst hinnehmen und nehme dabei auch keinerlei Rücksicht auf die Gemeinden, welche 50 % der Kosten schultern müssen.
Für Darmann ist klar, dass die Mindestsicherung für alle Nicht-Österreicher in der derzeitigen Form nicht erhalten werden kann und darf. „Angesichts der ungezügelten Masseneinwanderung in das österreichische Sozialsystem muss man es dringend reformieren, nicht zuletzt weil es sonst unfinanzierbar wird und kollabiert. Für Inländer soll es keine Kürzung der Mindestsicherung als wichtiger Hilfe für den Wiedereinstieg geben, dafür soll sie für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte generell gestrichen werden. Diese können dafür weiter in der Grundversorgung bleiben, welche auch während des Asylverfahrens ausreichend ist. Österreich kann nicht das Sozialamt für die restliche Welt sein“, betont Darmann.
Es werde interessant sein, ob ÖVP-Chef Landesrat Benger seine heute geäußerte deutliche Ablehnung der SPÖ-Linie bei der Mindestsicherung auch bei einer Beschlussfassung in der Regierung beibehalten, oder ob er wie etwa im Fall der Natura 2000-Schutzgebiete wieder umfallen und zustimmen wird.