Totenbeschau neu regeln - entwürdigende Zustände verhindern
Konflikt von SPÖ-Gesundheitslandesrätin Beate Prettner mit der Ärzteschaft muss beendet werden
„Viele Angehörige von Verstorbenen erleben in Kärnten entwürdigende Zustände, wenn sie mitunter Tage warten müssen, bis ein berechtigter Arzt am Todesort die Totenbeschau durchführt. Schuld daran ist ein veraltetes Bestattungsgesetz, das die dafür zuständige Referentin LHStv Beate Prettner so ungeschickt verändern will, dass sich die Probleme weiter verschärfen statt das sie gelöst werden. Prettner gerät in immer größere Konflikte mit der Ärzteschaft, was dringend notwendige Lösungen erschwert“, kritisiert Kärntens FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann.
Für ihn ist der Unmut der Ärzte verständlich, wenn sie für eine Totenbeschau nur ein Drittel des Honorars ihrer steirischen Kollegen erhalten. „Es ist eine verantwortungsvolle Arbeit, die kein Mediziner gerne macht und sie sollte adäquat und marktkonform bezahlt werden“, fordert Darmann.
Er verweist darauf, dass ein Totenbeschauer derzeit 53,20 € erhält, das Land aber mehr als das Doppelte davon - 107,30 € - als Gebühr für Hinterbliebene vorschreibt. Es mache keinen guten Eindruck, wenn das Land bei ärztlichen Leistungen „Körberlgelder“ einplane, welche die Gemeinden verrechnen müssen.
Darmann regt eine Entlastung der Gemeinden an. Wegen des Ärztemangels sei es für die Bürgermeister, vor allem von kleinen Kommunen, schwierig, Totenbeschauer zu finden. „Wir brauchen größere Pools von Ärzten, die sich freiwillig zur Verfügung stellen. Es ist auch absurd, dass ein Totenbeschauer nur tätig sein darf, wenn die betreffende Gemeinde ihn formell bestellt hat. Daher sollten die Bezirkshauptmannschaften diese Aufgabe übernehmen. Sie haben Zugang zu allen Ärzten in einem Bezirk“, erklärt Darmann.
Abzulehnen sei der Versuch von LHStv Prettner, Ärzte zu zwingen, Leichen frei geben. „Das ist altes abstruses sozialistisches Denken“. Noch abwegiger sei Prettners Idee, Notärzte zu verpflichten. „Notärzte sind dafür da, Leben zu retten und nicht Tote zu beschauen“, stellt Darmann klar.
„Übernimmt LHStv Prettner die Verantwortung, wenn ein Notarzt durch eine Totenbeschau und den damit verbundenen umfassenden Dokumentationspflichten davon abgehalten wird, zu einem Noteinsatz zu eilen“, fragt Darmann abschließend.