Top-Team-Causa: Zur Schau gestelltes Unrechtsbewusstsein von Landeshauptmann Peter Kaiser unerträglich
Das in der letzten ORF-Pressestunde zur Schau gestellte Unrechtsbewusstsein von SPÖ-Landesparteiobmann LH Peter Kaiser in der „Top-Team“-Affäre verlangt nach einer Klarstellung der tatsächlichen Fakten
Das in der letzten ORF-Pressestunde zur Schau gestellte Unrechtsbewusstsein von SPÖ-Landesparteiobmann LH Peter Kaiser in der „Top-Team“-Affäre verlangt nach einer Klarstellung der tatsächlichen Fakten. Wenn Kaiser der Öffentlichkeit erklärt, er wüsste nicht, wofür er sich verantworten sollte, er wüsste nicht, was er getan haben sollte und sei sich keinerlei Schuld bewusst, so sei dies sehr dreist und müsse aufgeklärt werden. „Die Bevölkerung sollte nämlich nicht für dumm verkauft werden“, zeigt sich FPÖ-Landesgeschäftsführer Anton Schweiger verärgert.
Konkret verweist Schweiger auf die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes, die es in sich haben:
- Um der SPÖ-eigenen Werbeagentur Top-Team einen Betrag von 140.000 Euro überweisen zu können und einer Überprüfung durch den damaligen Finanzreferenten zu entgehen, wurde der Betrag in 6 Rechnungen gesplittet und mit verschiedenen Kampagnen-Namen versehen.
Der Landesrechnungshof schreibt wörtlich: „Die Rechnungen wiesen, wie beispielsweise in der Bundeshaushaltsverordnung 2009 bei Vorauszahlung vorgesehen, weder eine Kennzeichnung als Vorauszahlung noch eine Begründung für diese auf. Letztlich ist davon auszugehen, dass die im Dezember 2009 vom Büro des Gesundheitsreferenten der Fachabteilung zur Auszahlung übermittelten Rechnungen nur scheinbar erbrachte Leistungen dokumentieren."
und weiter… „Der vorliegende Schriftverkehr legt den Schluss nahe, dass die unterschiedlichen Rechnungstexte und die Höhe der Rechnungsbeiträge so gewählt wurden, um die Gesamtausgaben für die Kampagne "Leben retten" intransparent darzustellen und damit die geltenden Genehmigungsvorschriften im AKL durch Aufteilung der Rechnungsbeträge zu umgehen."
- Dem LRH-Bericht zufolge müsste jetzt noch Geld in der SPÖ-Werbeagentur „Top-Team“ geparkt sein. LRH: „Die Leistungserbringung in Bezug auf die Kampagne "Leben retten" erfolgte größtenteils im Jahr 2010, sodass Ende 2010 ein Restbetrag von rund Euro 42.000,-- beim Top-Team als noch nicht verbrauchtes "Guthaben" verblieb." Mit den restlichen 42.000 Euro wurde seitens des Kaiser-Büros vorgegeben, dass Erste-Hilfe-Sets, Soft-Shell-Jacken und T-Shirts für das Rote Kreuz gekauft wurden. Der LRH stellte jedoch fest, dass diese Behauptung unrichtig ist.
- Der Landesrechnungshof geht auch davon aus, dass die unterschiedlichen Druckversionen den Schluss nahelegen, „dass Erste-Hilfe-Sets im Wahlkampf zur Verteilung gelangten“. 10.000 Euro wurden überdies von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
- Peter Kaiser hat erstmals in der Pressestunde am Sonntag ausgeführt, dass zum damaligen Zeitpunkt bereits Verkaufsverhandlungen über die Werbeagentur Top-Team stattgefunden hätten. Diese Aussage sei bemerkenswert, da ein Blick auf die veröffentlichte Bilanz des Jahres 2009 offenlegt, dass die damalige SPÖ-Werbeagentur ohne die Zahlung des Landes Kärnten eine Negativbilanz von weit über 100.000 € aufgewiesen hätte.
- Schließlich empfiehlt der Landesrechnungshof einen allfälligen Rückforderungsanspruch des Landes gegenüber der wahlwerbenden Partei (SPÖ) zu prüfen.
Schweiger: „Wenn Landeshauptmann Peter Kaiser nun in der Pressestunde der Öffentlichkeit erklärt, dass für den gesamten Betrag, der an die SPÖ-Werbeagentur vom Land bezahlt wurde, auch die entsprechenden Leistungen erbracht wurden, so sagt er wohl wissentlich die Unwahrheit. Nicht umsonst hat der Masseverwalter der Top-Team-GmbH einen Rückforderungsanspruch aus der Top-Team-Affäre in einem Teilbetrag im Konkursverfahren anerkannt. Es steht somit fest, dass dem Land Kärnten ein Schaden entstanden ist.“
Schweiger verweist auch darauf, dass die SPÖ den Freiheitlichen am 7. November 2013 in der Top-Team Causa mit rechtlichen Schritten gedroht habe. „Die angedrohte Unterlassungsklage sowie die angedrohte Strafanzeige entpuppte sich jedoch als Nebelgranate und sollte wohl nur als Verteidigungsstrategie dienen“, schließt Schweiger.