Tödliche Folgen durch Mängel im Corona-Krisenmanagement?
Kärntner Logopädin befürchtet Todesfälle in Pflegeheimen wegen derzeit verbotener Schlucktherapien
„Zuwenig durchdachte Maßnahmen in der Corona-Krisenbewältigung führen möglicherweise zu Todesopfern. Es besteht die begründete Befürchtung, dass derzeit Pflegebedürftige nicht an Corona, sondern an schlechtem Krisenmanagement sterben“, erklärt der Kärntner FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann mit Hinweis auf erschütternde Aussagen einer Kärntner Logopädin.
In einer Stellungnahme zum Infodienst „Addendum“ äußert die Akademikerin Mag. Daniela L. die Vermutung, dass Patienten mit Schlaganfällen, Kehlkopfkrebs oder Multipler Sklerose wegen fehlender Schlucktherapien zu Tode kommen. „Meine Patienten haben ein erhöhtes Aspirationsrisiko und damit verbunden auch das Risiko, eine Aspirationspneumonie zu bekommen. Diese führen bei einem von fünf Patienten innerhalb von 30 Tagen zum Tod“, schreibt die Therapeutin.
Für sie ist es inakzeptabel, dass die Gesundheitsbehörden beim Abriegeln der Pflegeheime wegen des Corona-Virus nicht bedacht haben, dass trotzdem lebensrettende Therapien für die Bewohner weiter ermöglicht werden müssen. Sie beklagt sich darüber, dass ihre entsprechenden Warnungen an die Gesundheitsbehörde unbeantwortet blieben. Sie schließt ihren Appell mit den Worten: „Wir dürfen die Menschen in den Altersheimen nicht ihrem Schicksal überlassen.“
Für Darmann ist es skandalös, dass die Kärntner Gesundheitsbehörde diese tödliche Unterlassung für Heimbewohner nicht beachtet. Eine Lösung wäre aus seiner Sicht so einfach: „Man muss die Logopäden nur auf Corona testen, um sicher zu sein, dass sie den Virus nicht in ein Heim tragen. Aber das Land tut das nicht. Es nimmt lieber in Kauf, dass Pflegebedürftige eine lebensnotwendige- und lebensverlängernde Therapie nicht erhalten.
Darmann fordert die für diesen empörenden Missstand verantwortliche SPÖ-Sozial- und Gesundheitslandesrätin LHStv. Beate Prettner auf, diesen endlich zu beseitigen. Er geht auch davon aus, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob durch die Verhinderung von Therapien Heimbewohner zu Tode kamen.