Stadt Villach darf noch bis 2020 mit Aktien spekulieren
Neues Spekulationsgesetz mit Hintertüre und langer Übergangsfrist
„Das Kärntner Spekulationsgesetz ist ein weiterer Beleg für den jahrelangen Stillstand in Kärnten. Die zuständige Finanzreferentin LhStv Dr. Gabriele Schaunig-Kandut hat bereits 2014 die neuen Regeln für risikoaverse Finanzgebarung durch Land und Gemeinden erstellt und diese auch groß angekündigt. Dann dauerte es drei Jahre, bis der Landtagsausschuss dies nun beschließen konnte, wobei die SPÖ die Letztversion im Alleingang intern ausgeschnapst hat“, kritisiert heute der 3. LT-Präsident Josef Lobnig die Arbeitsweise der rot-schwarz-grünen Koalition. Man brauche sich nicht wundern, dass im Land nichts weitergeht, wenn eine Materie, über die sich alle einig sind, jahrelang dauere.
„Die SPÖ hat auf diese Weise der Stadt Villach eine Hintertüre geöffnet, dass sie mit ihrem Kelag-Fonds bis 2020 und vielleicht mit Ausnahmegenehmigung noch länger, mit Aktien spekulieren kann“, erklärt Lobnig. Die Übergangsfrist, die im ursprünglichen Entwurf bis Ende 2017 gedauert habe, verlängere sich um zwei Jahre. „Die Stadt Villach hat sich gegen das Gesetz gewehrt, weil sie weiter in Fonds mit Anleihen und Aktien investieren will“, erinnert Lobnig. Villach beklage, dass das neue Gesetz Veranlagungsverluste von bis drei Millionen Euro jährlich bringen werde. „Wir haben hier ein Match SPÖ Villach gegen die Landes SPÖ erlebt. Kurz vor der Wahl will die SPÖ dieses Gesetz als Erfolg verkaufen, obwohl ihre eigenen Genossen es jahrelang blockiert haben“, stellt Lobnig abschließend fest. Die FPÖ sei von Anbeginn für das neue Gesetz gewesen, aber ohne Hintertüre.