SPÖ will Kärntner Arbeiterkammer als Fördernehmer Superprivileg einräumen
Garantie, dass über sechs Jahre lang Millionen fließen – Sozialvereine können von solchen Verträgen nur träumen
„Die SPÖ will der Kärntner Arbeiterkammer ein Superprivileg einräumen. Bis zum 31.12.2023 soll das Land Kärnten nach den Plänen von Finanzreferentin Gabriele Schaunig-Kandut garantiert jährlich 340.000 € für Konsumentenberatung und 140.000 € für die Abwicklung der Arbeitnehmerförderung an die Arbeiterkammer zahlen. Das Land soll bis Ende 2023 auf jedes Kündigungsrecht verzichten. Dieses soll es erst ab 2024 geben“, kritisiert heute der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann. Entsprechende Verträge legt Schaunig in der Regierungssitzung am Montag zur Beschlussfassung vor. Solche Verträge seien am Rande der Sittenwidrigkeit. Eine Selbstfesselung des Landes auf einen so langen Zeitraum sei inakzeptabel. Bisher musste die Arbeiterkammer, wie viele andere Subventionsnehmer, jährlich um die Unterstützungen ansuchen, jetzt plötzlich soll sechs Jahre lang ein fixer Rechtsanspruch bestehen.
„Jeder andere Förderungsnehmer des Landes kann von solchen Verträgen nur träumen“, erklärt Darmann. Sogar Vereine, die wichtige soziale Leistungen für Bedürftige erbringen, müssten von Jahr zu Jahr Ansuchen stellen. „Ihnen räumt Sozialreferentin Beate Prettner keinen langfristigen Rechtsanspruch auf Förderungen ein“, betont Darmann. Beispielhaft erwähnt er Leistungen der AVS für behinderte Kinder in den Schulen oder Beschäftigungsprojekte von pro mente. Auch der Verein der Selbsthilfegruppe habe nur einen dreijährigen Vertrag bekommen.
„Wenn die Arbeiterkammer das Superprivileg von so langfristigen Zusagen erhält, entsteht eine enorme Schieflage“, warnt der FPÖ-Obmann. „Das ist nur parteipolitisch erklärbar. Die SPÖ will die Bevorzugung ihrer Lieblingspartner über viele Jahre sicherstellen. So geht man aber nicht mit öffentlichen Mitteln um, von denen man gar nicht weiß, ob man sie in eine paar Jahren haben wird“, betont Darmann. Er werde in der Regierungssitzung am Montag zustimmen, dass die AK das beantragte Entgelt für ihre Leistungen im Jahr 2018 erhält, aber eine Zusage für sechs Jahre im Voraus komme für ihn nicht in Frage.