SPÖ und ÖVP müssen in Kärnten endlich im Sinne der Kärntner Stromkunden handeln
SPÖ und ÖVP haben im Landtag die gesetzliche Klarstellung abgelehnt – Landtag hat es in der Hand, klare Rechtslage im Sinne der Stromkunden zu schaffen
Im Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt zu einer Strompreis-Klage gegen die KELAG erinnert der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer an die FPÖ-Initiative zur Änderung des Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (K-ElWOG) in der Sonderlandtagssitzung am 27. Februar 2024. „Die Entscheidung des Gerichtes bestätigt unsere Forderung nach einer Gesetzesänderung in Kärnten. Wir haben einen Antrag für eine Änderung des K-ElWOG und mehr gesetzlichen Schutz für die Stromkunden eingebracht, aber SPÖ und ÖVP haben diese gesetzliche Klarstellung abgelehnt“, kritisiert Angerer.
„Der Landtag hätte mit einer Änderung des K-ElWOG der bisherigen Form von Änderungskündigungen, welche die KELAG bei Strompreisänderungen bewusst zum Nachteil der Kunden durchführt, einen Riegel vorschieben können! Der Landtag muss klarstellen, dass die besondere Schutzbestimmung des § 80 Abs 2a ElWOG für Stromkunden auch bei einer Änderungskündigung zur Anwendung kommt. Damit gebe es die rechtliche Sicherheit und die Vorgangweise der KELAG wäre unmöglich. SPÖ und ÖVP haben diese Gesetzesänderung für mehr Schutz der Stromkunden abgelehnt“, so Angerer. Auch ein Rechtgutachten von Univ.-Prof. Urtz habe ergeben, dass diese Änderung zugunsten der Stromkunden möglich ist.
Der FPÖ-Chef fordert die rot-schwarze Landesregierung auf, endlich im Sinne der Kärntner Stromkunden zu handeln. Seitens der Freiheitlichen werde man im Sinne der Bevölkerung weiterkämpfen. Man verlange daher auch eine öffentliche Sitzung des nächsten Energieausschusses, bei welcher namhafte Experten wie die Universitätsprofessoren Dr. Christoph Urtz und Dr. Peter Doralt sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater DDr. Johann Neuner geladen werden. „Es wird insbesondere um die bestehenden Einflussmöglichkeiten der Landes Kärnten auf die Geschäftspolitik der KELAG und den Strompreis gehen – ein Thema, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft als Stromkunden direkt betrifft und daher haben sie auch ein Recht auf Transparenz und eine öffentliche Sitzung.“