SPÖ und ÖVP haben 19 Initiativen zum Thema Strom und Strompreissenkung schubladisiert
SPÖ und ÖVP sind weiter gegen fairen und günstigen Strompreis für die Kärntner Bevölkerung und die Wirtschaft
In der heutigen Sitzung des Energieausschusses im Landtag mit der Befragung von Experten – bei welcher wegen der Ablehnung einer öffentlichen Sitzung durch SPÖ und ÖVP die Öffentlichkeit und die Medien neuerlich ausgeschlossen waren – wurden von der Regierungsmehrheit von SPÖ und ÖVP insgesamt 19 Anträge betreffend Strompreissenkung und Senkung der Netzkosten schubladisiert. Das teilt der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer nach der Sitzung mit.
„Die FPÖ kämpft seit einem Jahr gegen die massiven Strompreiserhöhungen und hat viele Initiativen im Landtag gesetzt. Aber trotz der Rekordbelastungen für die Bürger und der dramatischen Alarmsignale aus der Wirtschaft – wie heute von IV-Präsident Knill, der vor der Abwanderung der Industrie unter anderem aufgrund der Bürokratie und der hohen Energiekosten warnt – ist für SPÖ und ÖVP ein günstiger Strompreis für die Bevölkerung und die Wirtschaft noch immer kein Thema! Sie weigern sich, die von allen Experten bestätigte Möglichkeit der Einflussnahme des Landes Kärnten als Miteigentümer auf die KELAG im Sinne der Wirtschaft und der eigenen Bürger auch zu nutzen“, kritisiert Angerer, der neuerlich auf die Verankerung des „öffentlichen Interesses“ im Aktienrecht und die besondere Stellung des Landes Kärnten als Mehrheitseigentümer der Kärntner Energieholding, welche die Mehrheit an der KELAG hält, verweist.
„SPÖ und ÖVP behaupten immer, die Eigentümer hätten keinerlei Einfluss auf die KELAG. In Wahrheit gibt es aber einen bestimmenden Einfluss des Landes Kärnten bei der KELAG und zusätzlich das Aktienrecht, das für alle Unternehmen gilt“, betont Angerer. Wenn Kaiser, Schaunig, Gruber und Co erklären, sie dürften von den KELAG-Vorständen gar keine niedrigeren Strompreise verlangen, denn das Aktienrecht verbiete dies, ist dies unwahr. Universitätsprofessor Peter Doralt und Priv.-Doz. Stephan Leixnering haben dazu in einem Gastkommentar für die Tageszeitung „DIE PRESSE“ festgehalten: „Aus dem Aktiengesetz, auf das in diesem Zusammenhang regelmäßig verwiesen wird, lässt sich das nicht ableiten. Vielmehr ist der Vorstand jeder Aktiengesellschaft verpflichtet, auch das öffentliche Interesse zu berücksichtigen.“