SPÖ-Soziallandesrätin Beate Prettner täuscht beim Thema ''Sozialhilfe neu''
Auch Land Kärnten kann alle Wohnkosten samt Heizung als Sachleistung übernehmen
„Kärntens SPÖ-Sozialreferentin Beate Prettner versucht beim Thema Sozialhilfe die Öffentlichkeit zu täuschen, so lange es irgendwie geht“, kritisiert Kärntens FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann. „Offenbar beschäftigt Prettner in der Gesetzesanalyse Leute, die aufgrund politischen Drucks den Gesetzesentwurf bewusst verzerren, um politisches Kleingeld zu sammeln. Anders lassen sich Prettners wiederholt unwahren Behauptungen nicht erklären. Selbstverständlich kann auch das Land Kärnten die gesamten Wohnkosten inklusive Heizung als Sachleistung für Sozialhilfe-Bezieher übernehmen, sodass sich ein gesonderter Heizkostenzuschuss erübrigt“, teilt Darmann mit.
„Im Gesetz werden Salzburg und Innsbruck beispielhaft (!) erwähnt, was Prettner so fehldeutet, dass dies nur in diesen Städten möglich sein soll. Es ist völlig unsinnig anzunehmen, dass ein bundesweites Grundsatzgesetz nur punktuell gilt, aber Prettner verbreitet diese Fake News“, so Darmann.
Es sei aber auch notwendig, die Sozialhilfe neu zu gestalten, damit sie nicht als Magnet für Migranten wirkt. „Österreich kann nicht das Sozialamt für die ganze Welt sein,“ betont Darmann.Das Schonvermögen in der Sozialhilfe betrage 5.300 €. Spenden bis zu dieser Höhe können daher von Sozialhilfebeziehern ohne Leistungskürzung bezogen werden. Überdies werde Sozialministerin Hartinger im Gesetz noch präziser klarstellen, dass Spenden die Sozialhilfe keinesfalls reduzieren.
Darmann verweist auf Verbesserungen in der Sozialhilfe neu. So erfolge der Zugriff auf vorhandenes Vermögen viel später als im bisherigen Kärntner Mindestsicherungsgesetz. Weiters werde Empfängern der Sozialhilfe ein Jahr lang ein 35-prozentiger Anteil ihres Nettoeinkommens als Zuverdienst zugestanden. Das erklärte Ziel der Sozialhilfe, ein Sprungbrett zurück in die Arbeitswelt zu sein, werde damit unterstrichen.
Die FPÖ Kärnten werde jedenfalls darauf achten, dass Prettner das Grundsatzgesetz nicht so haarsträubend umsetzt, wie sie es derzeit in Fundamentalopposition zur Regierung fehlinterpretiert“, kündigt Darmann an. „Die geplanten Verbesserungen müssen auch den Betroffenen zugutekommen.“
Kärntens FPÖ-Sozialsprecher LAbg. Harald Trettenbrein geht es dabei um zwei Gruppen. „Neben den Alleinerziehenden finden auch Menschen mit Behinderung im vorgelegten Sozialhilfe-Grundsatzgesetz besondere Berücksichtigung. Die Länder haben die Möglichkeit, Zuschläge für sie einzuführen“, teilt er abschließend mit.