SPÖ-Soziallandesrätin Beate Prettner kennt das eigene Gesetz nicht
Landesregierung kann per Verordnung jederzeit Pflegeregress aufheben
„Die Inkompetenz, welche bei Sozial- und Gesundheitsreferentin LHStv. Dr. Beate Prettner bereits mehrmals zutage getreten ist, zeigt sich auch beim Pflege-Eigenregress. Prettner kennt das eigene Mindestsicherungsgesetz nicht, das sie vollziehen muss und mit dem sie vom Vermögen von Pflegebedürftigen über eine Million Euro eintreibt“, kritisiert FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz. So heißt in dem Gesetz: „Die Landesregierung darf durch Verordnung nähere Vorschriften über den Einsatz der eigenen Mittel erlassen. Diese Verordnung hat insbesondere zu regeln, inwieweit Einkommen oder verwertbares Vermögen Hilfe Suchender (Pflegebedürftiger) nicht zu berücksichtigen ist, sowie unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß Kostenbeiträge zu leisten sind.“
„Es besteht daher kein Zweifel, dass Prettner mit einem einfachen Beschluss in der Regierung den Rückgriff auf das Vermögen von Pflegebedürftigen einstellen hätte können. Dafür braucht sie keine Gesetzesänderung“, stellt Leyroutz fest. Es wäre ein Leichtes gewesen, Pflegebedürftige bis 31.12. davon zu befreien, dass sie bei Heimeintritt Aufstellungen ihres Vermögens abgeben müssen, bis 31.12. davon abzusehen, dass Pflegebedürftige Heimkosten von ihren Ersparnissen bestreiten müssen oder die Beamten anzuweisen, dass sie bis 31.12. keine Grundbuchseintragungen vornehmen.
Erst ab 1.1.2018 wird diese Einhebung des Eigenregresses durch das Bundesgesetz beendet.
Für Leyroutz sei es völlig unverständlich, dass die Koalitionsregierung nach wie vor in der Vergangenheit lebt und nicht bereit ist in die Zukunft zu denken. Die Attacken Prettners auf FPÖ-Obmann Mag. Gernot Darmann seien haltlos. „Sie sind eine Flucht nach vorne von einer Sozialreferentin, die verschleiern will, dass sie die Kärntner bis zum letztmöglichen Tag, dem 31.12., zur Kasse bitten will. Wir fordern sie auf, den Kärntnern diese bittere Wahrheit zu sagen und sich nicht auf die Legistik auszureden und sie sollte den Landtag nicht hinters Licht führen“, erklärt Leyroutz.
„Viele Kärntner müssen jedenfalls befürchten, dass sie noch im Dezember von der Sozialabteilung Kostenvorschreibungen bekommen“, warnt Leyroutz. Er weist abschließend darauf hin, dass die FPÖ Kärnten bereits 2013 in der Regierung die Befreiung vom Eigenregress in der ambulanten Pflege verlangt hat.