''SPÖ-Postenschacher'' im Gesundheitsfonds
SPÖ-Landeshauptmannstellvertreterin Beate Prettner will Parteifreund ohne Ausschreibung zum Geschäftsführer machen
„Während jede Reinigungskraft und jeder Mitarbeiter der Straßenbauämter nur nach vorheriger Objektivierung in den Landesdienst aufgenommen werden darf, vergibt die SPÖ Kärnten hoch dotierte Managerposten im Kärntner Gesundheitsfonds nach Belieben ohne jede Kontrolle.“ Diesen Missstand prangert der Kärntner FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann an. Für ihn ist es ein weiterer Beweis für „roten Postenschacher“, dass Gesundheitsreferentin LhStv Beate Prettner ab 1. Juli einen Parteifreund aus ihrem Bezirk Villach ohne Objektivierung zum Geschäftsführer des Gesundheitsfonds ernennen will.
Sie nütze damit das Kärntner Gesundheitsfondsgesetz maximal aus, das die SPÖ 2013 mit ÖVP und Grünen gegen den Widerstand der FPÖ durchgeboxt hat. Dieses erlaube einen solchen Postenschacher. „Wenn Prettner sauber agieren hätte wollen, hätte sie trotzdem eine öffentliche Ausschreibung machen können. Aber der SPÖ geht es nur darum, ihre Macht auszunützen und wichtige Positionen unter ihren Parteigängern aufzuteilen“, kritisiert Darmann.
Aus diesem Grund werde auch Landesverwaltung weiter aufgebläht (4 neue Abteilungen) und verteuert. Die Tatsache, dass Spitzenpositionen im Kärntner Gesundheitswesen wie in einem „roten Familienbetrieb“ verteilt werden, sei die Spitze eines Eisberges. Diese Vorgangsweise stehe auch in krassem Widerspruch zum Stellenbesetzungsgesetz des Bundes, das alle Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zur öffentlichen Ausschreibung von Leitungsfunktionen verpflichtet.
„Kärnten muss an diesen Standard des Bundes herangeführt werden“, fordert Darmann. Daher werde die FPÖ am Donnerstag im Landtag einen Dringlichkeitsantrag einbringen, mit dem Ziel, dass das Kärntner Gesundheitsfondsgesetz rasch aus der Steinzeit des Postenschachers herausgeführt wird. Die zuständige Gesundheitsreferentin soll dazu verpflichtet werden, Leiterfunktionen im Gesundheitsfonds nur an jene vergeben zu dürfen, die nach einer öffentlichen Ausschreibung als Bestqualifizierte ermittelt worden sind.