SPÖ-Personalvertretungschef nutzt Internet-Infrastruktur in Landesregierung für SPÖ-Wahlwerbung
Bei der Kärntner SPÖ fallen alle Hemmungen im Wahlkampf
„Bei der SPÖ fallen alle Hemmungen, wenn es darum geht, mit ihrer Werbung auch Leute zu belästigen, die kein Interesse an den SPÖ-Argumenten haben“, kritisiert FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz. Er nimmt Bezug auf ein Massen-E-Mail, das der SPÖ-Personalvertretungschef Gernot Nischelwitzer heute Donnerstag per Internet an alle Landesbediensteten verschickt hat. Darin macht er eindeutig Werbung für Peter Kaiser und die SPÖ.
Aus der Sicht von Leyroutz werden damit mehrere Grenzen überschritten. Zum einen handle es sich um einen Verstoß gegen einen Erlass der Landesamtsdirektion, der Wahlwerbung in allen Amtsgebäuden verbietet. „Es ist eine sinnvolle Regelung, an die sich alle Parteien halten, nur halt nicht die SPÖ“, erklärt Leyroutz.
Er ortet weiters einen Verstoß gegen das Fernmeldegesetz. Diesem zufolge gilt die Zusendung elektronischer Wahlwerbung als unerbetene Nachricht zu Zwecken der Direktwerbung und ist auch für politische Parteien nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem E-Commerce-Gesetz (ECG) ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig. Gesetzgebung und Judikatur legen den Begriff „zu Zwecken der Direktwerbung“ sehr weit aus, so Leyroutz. Damit sei jede elektronische Post, die für eine bestimmte Idee (einschließlich politischer Anliegen) wirbt und dafür Argumente liefert, erfasst. Jede Form elektronischer Wahlwerbung ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig.
„Es gibt in der Landesregierung noch Bedienstete (wer weiß, wie lange noch, wenn die SPÖ ihre Mehrheit ausbaut?), die sich von der SPÖ-Werbung Nischelwitzers belästigt fühlen. Sie und alle anderen wurden vorher nicht gefragt, ob sie SPÖ-Wahlwerbung auf ihren Dienstcomputern haben wollen“, teilt Leyroutz mit. Hier habe der zuständige Personalreferent des Landes LH Dr. Peter Kaiser akuten Handlungsbedarf. „Er muss via Landesamtsdirektion die zuständige Fernmeldebehörde einschalten, damit diese ein Strafverfahren gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz (unerbetene Nachrichten) einleitet“. Für Wahlwerbung ohne Zustimmung der Adressaten elektronisch versendet seien Geldstrafen bis 4.000 € vorgesehen (TKG: „Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4 000 Euro zu bestrafen, wer entgegen § 107 Abs. 2 oder 5 elektronische Post zusendet")
Für Leyroutz zeigt dieser Vorfall eines. „Hinter der verbindlichen Fassade des LH Dr. Peter Kaiser verbirgt sich eine SPÖ, die, wenn ihre Macht nicht begrenzt ist, diese hemmungslos ausnutzen würde.“