SPÖ-ÖVP-Gegengeschäft zu Lasten der Pflegebedürftigen?
Hat die SPÖ im Sozialausschuss der ÖVP-Änderung zähneknirschend zugestimmt, um im Gegenzug die Zustimmung für die Wohnbauförderung zu erhalten?
Bestürzt zeigt sich der freiheitliche Sozialsprecher, LAbg. Harald Trettenbrein, über die taktischen Spielchen zu Lasten der Pflegebedürftigen im heutigen Sozialausschuss. „Es ist absolut unverständlich, dass die ÖVP derart kurzfristig einen Abänderungsantrag eingebracht hat, um die verpflichtende Qualitätssicherung durch eine freiwillige zu ersetzen und die SPÖ-Vertreter diesem – wenn auch zähneknirschend – zugestimmt haben“, stellt Trettenbrein fest. Das Einknicken der Sozialdemokraten, die damit von ihrer jahrelangen Forderung nach verpflichtenden Kontrollen abgehen, riecht für ihn geradezu nach einem Gegengeschäft. Trettenbrein fragt sich, ob die ÖVP wohl im Gegenzug den geplanten Änderungen bei der Wohnbauförderung die Zustimmung erteilen werden.
„Gerade die diesbezügliche massive Kritik der Volksanwaltschaft macht es umso unverständlicher, dass es nun doch kein verpflichtendes Qualitätsmanagement geben soll“, ist Trettenbrein überzeugt. Nur so sei die Vergleichbarkeit einzelner Heime gegeben. „Qualitätsmanagement ist eine Entscheidungshilfe dafür, welches Heim ich wähle. Woran sonst soll sich denn der Laie orientieren?“, so die massiven Bedenken des freiheitlichen Sozialsprechers, der das Husch-Pfusch-Vorgehen bereits im Ausschuss kritisiert hat.
„Es ist jedenfalls essentiell für Pflegebedürftige, dass die Qualität stimmt. Deshalb brauchen wir ein effektives Qualitätsmanagement sowohl in öffentlich als auch in privat betriebenen Pflegeheimen“, zieht er sein Resümee. Trettenbrein weiter: „Die Kärntner müssen sich gewiss sein, dass von Reichenfels bis Heiligenblut die gleiche Qualität an Pflegeangeboten gilt.“ Es sei zu bezweifeln, dass die Betreiber freiwillig diese Maßnahmen setzen würden, schließt Trettenbrein.