SPÖ bestimmt allein, wer ihre Behindertenpolitik prüfen darf
Kontrollorgane gehören dem Landtag und nicht der Landesverwaltung zugeordnet
„Die SPÖ Kärnten zeigte im Sozialausschuss des Landtages einmal mehr ihr eigenartiges Verständnis von Gewaltenteilung. Entgegen allen Meinungen von Experten und entgegen internationalen Verpflichtungen boxt die SPÖ es durch, dass der Monitoringausschuss, der verpflichtend die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kärnten überprüfen soll, in der Landesverwaltung angesiedelt wird. Die zuständige SPÖ-Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner bestimmt, wer ihre Behindertenpolitik kontrollieren darf. Das ist ein demokratiepolitisch höchst fragwürdiger Vorgang“, kritisiert der Kärntner FPÖ-Sozialsprecher LAbg. Harald Trettenbrein.
Er verweist darauf, dass mehrere Institutionen, u.a. die Volksanwaltschaft in der Begutachtung diese Vorgangsweise angeprangert haben. Der neue Ausschuss sollte aufgrund der in Paris verlautbarten Pariser (Gewaltenteilungs-)Prinzipien völlig unabhängig von der Sozialverwaltung gestellt werden. „Das ist auch völlig logisch. Wer die Macht hat, soll keinen Einfluss darauf haben, wer die Machtausübung überprüft“, so Trettenbrein.
„Auch die Kärntner Behindertenanwältin Mag. Isabella Scheiflinger, die Präsidentin der Selbsthilfe Kärnten Mag. Monika Maier und der Präsident des Zivilinvalidenverbandes Kärnten Rudolf Kravanja haben im Ausschuss mehrfach betont, dass die Unabhängigkeit des neuen Monitoringausschusses nicht gewährleistet ist. Doch die SPÖ ignoriert dies“, ergänzt FPÖ-LAbg. Elisabeth Dieringer-Granza.
Aus Sicht der FPÖ gibt es eine einfache Lösung. „Die Monitoringstelle sollte dem Landtag, der laut Verfassung die Regierung zu kontrollieren hat, zugeordnet werden. Auch alle Anwaltschaften für Pflege, Behinderte, Patienten und Jugend sollten aus der Landesverwaltung ausgegliedert und im Landtag integriert werden“, fordern Trettenbrein und Dieringer-Granza. Damit wäre deren Unabhängigkeit besser als bisher gewährleistet. Auch Behindertenanwältin Scheiflinger und Pflegeanwältin Mag. Bettina Irrasch haben im Sozialausschuss eine mögliche Eingliederung ihrer Ombudsstellen in den Landtag begrüßt“, erklären Trettenbrein und Dieringer-Granza abschließend.