SPÖ beschließt Gehaltsobergrenze und ignoriert sie bei eigenem Vertreter
Fragwürdige Rolle von Kärntner SPÖ-Multi-Aufsichtsratschef Gilbert Isep – Warum muss in den Landesgesellschaften den Managern immer möglichst viel gezahlt werden?
„Bei seiner Befragung im Kontrollausschuss hat der von der SPÖ nominierte Aufsichtsratsvorsitzende der Kärntner Betriebsansiedlungsgesellschaft BABEG, Gilbert Isep, keinen Zweifel daran gelassen, dass er die von der Landesregierung beschlossenen Gehaltsobergrenzen für Landesmanager (Vertragsschablonenverordnung) auch für die BABEG für bindend betrachtet. Trotzdem hat er mit dem neuen Geschäftsführer Markus Hornböck am 7. Dezember 2018, als die Verordnung für die Gehaltsobergrenzen bereits in Geltung war, ein höheres Entgelt ausgemacht. Isep sprach wörtlich von einem Fehler. Das sind die Fakten“, teilt der stv. FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz in einer Reaktion mit.
Der Vorwurf, dass dadurch ein Schaden für das Land herbeigeführt worden ist, sei daher zutreffend. Denn das Land bezahle zu 100 Prozent den laufenden Betrieb der BABEG und somit auch die Personalkosten sowie insbesondere die überhöhten Gehälter des neuen Geschäftsführers. Wenn statt der laut Verordnung maximal zulässigen rund 100.000 Euro pro Jahr weit mehr für den Geschäftsführer gezahlt werden, sei der Schaden klar erkennbar. „Die SPÖ beschließt in der Landesregierung Gehaltsobergrenzen für Landesmanager und bejubelt diese in der Öffentlichkeit, aber bricht sie bei der erstbesten Gelegenheit, wenn ein Büromitarbeiter von LHStv. Schaunig eine Landesgesellschaft übernimmt“, kritisiert Leyroutz.
Darüber hinaus sei es aber auch moralisch verwerflich, wenn die SPÖ nun versucht, die überhöhten Gehälter in der BABEG zu rechtfertigen. „Warum muss in den Landesgesellschaften den Managern immer möglichst viel gezahlt werden und nicht im Sinne des Landes und der Steuerzahler möglichst wenig?“, fragt Leyroutz. Erst recht, wenn wie im Fall der BABEG ein Landesbeamter den Posten bekomme, der vorher ohnehin um vieles weniger verdient hat.
Ähnliches sei auch bei einer zweiten Landesgesellschaft passiert, die ein ÖVP-Gefolgsmann übernommen hat. „Mag. Isep teilte uns im Ausschuss mit, dass es eine rechtliche Expertise gibt, der zufolge die gesetzlich festgelegten Gehaltsobergrenzen überschritten werden dürfen. Das wäre absurd, wenn die SPÖ-ÖVP-Landesregierung auf der einen Seite behauptet, sie habe Gehälter gedeckelt und gleichzeitig Gutachten erstellen lässt, dass diese Limits überschritten werden dürfen. Der Kontrollausschuss wird diesen Missstand prüfen und hat daher die Offenlegung dieses ominösen Gutachtens verlangt, das offenbar als Freibrief für Supergagen an SPÖ-ÖVP-Günstlinge dient“, so der stv. FPÖ-Klubobmann abschließend.