Sperrstundenregelung für Gastronomie und Hotellerie muss fallen
Unzulässiger Eingriff in bestehende Betriebsstättengenehmigungen
Es bestehe keinerlei gesetzliche Notwendigkeit, die Sperrstunde in der Gastronomie weiter zu begrenzen. Das sagte heute der freiheitliche Vizepräsident der Wirtschaftskammer Kärnten Komm.-Rat Günter Burger.
Als Begründung für diese Maßnahme sei seitens des Gesundheitsministeriums immer wieder eine erhöhte Ansteckungsgefahr in der Nachtgastronomie sowie eine damit verbundene, mögliche Überlastung der Intensivstationen ins Treffen geführt worden.
Faktum sei, dass bisher kein evidenzbasierter Nachweis für das erhöhte Infektionsrisiko erbracht worden sei. Wie nun sogar das Gesundheitsministerium einräume, sei die Belegung der Intensivbetten derzeit überschaubar.
Vizepräsident Günter Burger wörtlich: “Sollte die Regierung weiterhin aus reiner Willkür an der Sperrstunden-Regelung festhalten, so kann ich nur jedem Gastwirt und Hotelbetrieb raten, sich einen Bescheid über die Beschränkung zustellen zu lassen. Fakt ist, dass mit der Sperrstundenregelung in sämtliche bestehenden Betriebsstättengenehmigungen eingegriffen wird. Für den damit verbundenen, immensen Mehraufwand bei der Abwicklung der Verfahren können sich dann die Verwaltungsbeamten bei der Regierung bedanken!”