Schubhäftlinge dürfen für Testverweigerung nicht belohnt werden
Schubhäftlinge werden für ihre Testverweigerung belohnt, während Österreicher mit zahlreichen Nachteilen und Repressalien rechnen müssen
Für viel Wirbel und Unverständnis unter österreichischen Staatsbürgern sorgt derzeit ein interner Aktenvermerk des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, wonach Schubhäftlinge nicht zu Corona-Tests gezwungen und daher auch nicht außer Landes gebracht werden können. Laut Europäischer Menschenrechtskonvention dürfen nämlich PCR-Tests nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gemacht werden. „Da viele Länder vor der Einreise auf einen aktuellen PCR-Test bestehen, können Testverweigerer ihre Heimreise nicht antreten. Das heißt: Kein Test, keine Abschiebung. Sollte dann für diese Personen eine weitere Anhaltung in Schubhaft nicht möglich sein, so werden sie sogar entlassen und kommen in Freiheit. Dieser Zustand ist untragbar. Schubhäftlinge werden für ihre Testverweigerung belohnt, während Österreicher mit zahlreichen Nachteilen und Repressalien rechnen müssen, wenn sie sich nicht testen lassen,“ zeigt sich der Kärntner FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann empört.
Die türkis-grüne Bundesregierung greife massiv in die Freiheits- und Grundrechte der österreichischen Bevölkerung ein. Einerseits würden Österreicher gezwungen, einen Test durchzuführen, wenn sie eine körpernahe Dienstleistung in Anspruch nehmen oder ihren Job behalten wollen, während andererseits argumentiert werde, dass ein Corona-Test bei Schubhäftlingen ein Eingriff in deren körperliche Unversehrtheit darstelle. „Illegale Migranten dürfen machen, was die wollen und werden von Bundeskanzler Kurz und Gesundheitsminister Anschober dafür noch belohnt. Hier gehört schleunigst eine Gesetzesänderung her, damit diese Privilegien für Schubhäftlinge abgeschafft werden“, fordert Darmann.