Schluss mit den Förderschikanen in der Kärntner Wohnbau- und Sanierungsförderung
Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Viele Kärntner haben in letzten Tagen Förderabsagen erhalten – SPÖ-Schaunig fährt schonungslos über die Förderwerber drüber – FPÖ setzt Initiative für sofortige Förderauszahlung
In den letzten Tagen haben viele Kärntnerinnen und Kärntner, die die Bundes- und Landesförderung im Zusammenhang mit dem Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“ beantragt haben, eineFörderabsage der Landesregierung erhalten. Dies mit der Begründung, dass der Förderantrag im Rahmen des Impulsprogrammes 2021 erst im Jänner 2022 beim Land Kärnten eingelangt ist.
Diesbezüglich stellen FPÖ-LAbg. Christoph Staudacher und FPÖ-LAbg. Bgm. Maximilian Linder fest: „Es ist eine Frechheit, dass sich hier das Land Kärnten mit Händen und Füßen wehrt, die versprochenen Förderungen auszuzahlen. Auf der einen Seite werden vollmundig hohe Landesförderungen versprochen, die dann aber dann nicht ausbezahlt werden. Im Vertrauen auf die Versprechen der Landesregierung haben viele Kärntner investiert und bleiben nunmehr auf ihren Kosten sitzen. Das muss sofort geändert werden.“
Laut Staudacher und Linder sei es Tatsache, dass viele der betroffenen Kärntner Förderwerber ihre Heizung erst im Herbst 2021 eingebaut/getauscht haben und nach Bezahlung die Rechnungen sowohl beim Bund und als auch beim Land eingereicht haben. „Doch während der Bund seinen Förderanteil ausbezahlt hat, hat die Landesregierung diesen Förderwerbern mitgeteilt, dass sie den Förderantrag zu spät abgeschickt hätten. Es liegen unter anderem Beschwerden von Bürgern vor, die Absagen vom Land erhalten haben, weil der Antrag am 4. Jänner 2022 eingelangt ist, weshalb die Förderung in der Höhe von 6.000 Euro abgelehnt wurde“, so Staudacher und Linder.
„Die Auslegung der Richtlinie durch SPÖ-Schaunig ist bürokratisch und völlig praxisfern.Deshalb haben wir gestern im Kärntner Landtag eine Initiative gesetzt, damit die Förderungen an die vielen Betroffenen doch noch ausgezahlt werden. Im Sinne einer fairen, lebensnahen und bürgerfreundlichen Abarbeitung von solchen Förderanträgen, ist es dringend notwendig, dass eine entsprechende bürgerfreundliche Lösung gefunden wird. Ebenso ist die Richtlinie für das Jahr 2022 dahingehend anzupassen, nachdem man nunmehr festgestellt hat, dass diese teilweise nicht praktikabel ist", fordern Staudacher und Linder abschließend.