Rechtsunsicherheit bei Einhebung des Pflege-Eigenregresses beenden
Aussetzen des Pflege-Eigenregresses per Verordnung sofort möglich – Ausreden von SPÖ-Gesundheitsreferentin Prettner sind nicht tolerierbar
Die heutige Ablehnung des FPÖ-Dringlichkeitsantrages im Kärntner Landtag, wonach auf die Vollziehung des Pflege-Eigenregresses mit sofortiger Wirkung mittels Verordnung verzichtet werden soll, bringt wie FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz heute betont, „viele in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommene Personen in eine unerträgliche Situation.“ Bekanntlich tritt die Abschaffung des Pflege-Eigenregresses per 1. Jänner 2018 in Kraft und bis dahin werden von der Landesregierung Verfahren zur Einhebung von Kostenbeiträgen weiterhin eingeleitet.
Als „billig und fadenscheinig“ bezeichnet Leyroutz die heutigen Ausreden von SPÖ und ÖVP im Kärntner Landtag. Offensichtlich seien die Abgeordneten Seiser (SPÖ) und Malle (ÖVP) nicht bereit gewesen, sich wirklich mit der Materie zu befassen. „Die Leidtragenden dieser heutigen Posse sind aber leider die Pflegebedürftigen, die Schwächsten der Gesellschaft“, betont Leyroutz.
Der FPÖ Klubobmann bemängelt die durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehende Rechtsunsicherheit, die viele Fragen aufwirft, deren Antwort die zuständige Gesundheitsreferentin LHStv. Beate Prettner beharrlich schuldig bleibt. Gilt beispielsweise eine 2017 erlassene Kostenvorschreibung oder Besicherung im Grundbuch auch über das Jahr 2018 hinaus? „Fakt ist, dass die Umsetzung und Vollziehung gravierende Probleme schaffen wird. Um aufwendige Prozesse zu vermeiden ist es unabdingbar Rechtssicherheit zu schaffen“, betont Leyroutz. Dazu benötige man keine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes wie von Prettner fälschlicherweise in den letzten Tagen behauptet. Unter Paragraph 6 des Mindestsicherungsgesetzes stehe es schwarz auf weiß: „Die Landesregierung darf durch Verordnung nähere Vorschriften über den Einsatz der eigenen Mittel erlassen.“
Die FPÖ fordert nach wie vor, dass der Zugriff auf Vermögen von Klienten im Pflegeheim unverzüglich gestoppt werde. „Weiters fordern wird Prettner auf, die betroffene Bevölkerung angemessen zu informieren“, schließt Leyroutz.