Rechtsgutachten bestätigt: SPÖ und ÖVP hätten die massiven Strompreiserhöhungen der Kelag verhindern können
Kaiser, Schaunig und Gruber haben Kärntner Bevölkerung ein Jahr lang hinters Licht geführt
In einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten heute der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer und Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Salzburg ein Rechtsgutachten zu den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Kärntner Landesregierung auf die KELAG und den Strompreis. „Die Kärntner Landesregierung und insbesondere die SPÖ haben die Öffentlichkeit seit über einem Jahr hinters Licht geführt. Die Aussagen von LH Kaiser, Finanzreferentin Schaunig und LHStv. Gruber, dass sich die Landesregierung wegen dem Aktienrecht nicht beim Strompreis einmischen könne, sind definitiv falsch. Die Kärntner Landesregierung kann als Mehrheitseigentümer der Kärntner Energieholding die Geschäftspolitik der KELAG bestimmen. Das Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Urtz bestätigt: SPÖ und ÖVP hätten die massiven Strompreiserhöhungen der KELAG im letzten August verhindern können!“, betonte Angerer.
Der FPÖ-Chef erinnerte daran, dass SPÖ und ÖVP die Strompreiserhöhungen nicht nur hingenommen, sondern sogar noch verteidigt haben. „Der Strompreis wurde in Kärnten trotz Rekordgewinnen der KELAG bis zu verdreifacht. Dabei verdient auch die Landesregierung über die Gewinnausschüttungen kräftig mit. Das hat die Kärntner Bevölkerung, die Kärntner Unternehmen aber auch die Kärntner Gemeinden stark belastet. Seitens der FPÖ kämpfen wir hartnäckig für einen günstigen Strompreis, denn es ist für niemanden nachvollziehbar, dass der in Kärnten günstig produzierte Wasserkraftstrom der eigenen Bevölkerung teuer verkauft wird“, so Angerer. Es sei untragbar, dass SPÖ und ÖVP das Aktienrecht als Schutzbehauptung vorschieben, obwohl die selbst genügend Einfluss haben, um eine Strompreisabzocke zu stoppen.
Universitätsprofessor Urtz erläuterte, dass das Land Kärnten über seine Mehrheit an der Kärntner Energieholding (KEH) die Geschäftspolitik der KELAG entscheidend beeinflussen kann. „Die Hauptversammlung könnte anregen, dass der KELAG-Vorstand die Frage der Strompreise der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorlegen muss. Dort hat die Energieholding die Mehrheit und kann gegen eine Erhöhung stimmen. Weigert sich der KELAG-Vorstand, eine Strompreiserhöhung zur Beschlussfassung vorzulegen, kann ihm die Hauptversammlung das Misstrauen aussprechen“, so der Rechtsexperte.
Darüber hinaus könne das Land mit dem öffentlichen Interesse argumentieren, welches im österreichischen Aktienrecht verankert und auch vom KELAG-Vorstand zu beachten ist. „Ein niedrigerer Strompreis, der vor Armut schützt und Kaufkraft erhält, wäre auch volkswirtschaftlich relevant. Das wiegt schwerer als eine Gewinnmaximierung. Zu einer solchen ist der Vorstand auch gar nicht verpflichtet“, betonte Urtz. Er verwies auf die klaren aktienrechtlichen Vorgaben, die es dem Vorstand erlauben, etwa im Sinne einer langfristigen Kundenbindung und eines guten Rufes des Unternehmens auf eine Strompreiserhöhung zu verzichten.
Es müsse endlich Konsequenzen bei den Verantwortlichen der Regierung geben, so Angerer. „Wir fordern von der SPÖ-geführten Landesregierung neuerlich die Abberufung des Geschäftsführers der Kärntner Energieholding und KELAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Gilbert Isep. Außerdem müssen die vier vom Land nominierten Aufsichtsräte der Kärntner Energieholding sofort ausgetauscht werden – sie alle haben in der Frage der Strompreiserhöhungen versagt“, so der FPÖ-Chef, der auch nochmals Transparenz einforderte. „Am Donnerstag ist das nächste Strompreis-Hearing im Landtag! ÖVP-Ausschussvorsitzender Gaggl muss diese Sitzung öffentlich machen, damit auch Bürger und Medien erfahren, wieso die Kärntner trotz der KELAG-Rekordgewinne einen derart teuren Strompreis zahlen müssen und wieso SPÖ und ÖVP untätig bleiben.“