Rechtsanspruch auf „Häuslbauer-Bonus“ statt Bürokratie-Monster schaffen
Förderung nach Vorliegen einer Baubewilligung muss sichergestellt werden – Wohnbauförderungs-Millionen wurden 2016 wegen Auflagen und Schikanen nicht ausbezahlt – Lehnen Öffnung des sozialen Wohnbaus für alle Ausländer entschieden ab
Anlässlich des gestern in der Kärntner Landesregierung beschlossenen Wohnbauförderungsgesetzes fasst heute der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann die Auswirkungen zusammen: „Das Wohnbauförderungsgesetz bedeutet noch mehr Bürokratie und Vorschriften sowie weniger Fördergelder für Kärntner Häuslbauer. Wohnbaureferentin Schaunig-Kandut will zudem alle Macht im Bereich der Wohnbauförderung an sich ziehen und alles undemokratisch über von ihr definierte Richtlinien ändern.“
„SPÖ-Schaunig macht zwar viele Versprechungen – wie etwa, dass die Baubewilligung für eine Förderung ausreichen werde –, doch sind diese Ankündigungen nicht dezidiert im Gesetz festgeschrieben. Die Häuslbauer müssen aber einen Rechtsanspruch auf Förderung bei Vorlage der Baubewilligung haben“, betont Darmann. Ebenso bräuchten die Kärntnerinnen und Kärntner einen klaren rechtlichen Anspruch auf eine unkomplizierte Auszahlung des von der FPÖ vorgeschlagenen und im Landtag beschlossenen „Häuslbauer-Bonus“ in der Höhe von 10.000 bis 25.000 Euro. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Wohnbauförderung nicht weiter ein „im Dunkeln schlummerndes Bürokratie-Monster“ bleibt.
„Gerade der gestern vorgelegte Rechnungsabschluss des Landes hat gezeigt, dass alleine im Jahr 2016 rund 25 Mio. Euro an Wohnbaufördergelder nicht ausbezahlt wurden. Die Kärntner Häuslbauer kommen aufgrund der strengen Förderauflagen und Schikanen gar nicht mehr zum Fördergeld. Dies ist umso bedenklicher, weil doch die Kärntnerinnen und Kärntner selbst über eine zweckgewidmete Lohnabgabe die Wohnbauförderungsgelder einzahlen“, kritisiert Darmann, der drauf verweist, dass von den über 25 Mio. Euro im Kärntner Wohn- und Siedlungsfonds im Vorjahr gerade einmal 342.000 Euro (1,3 %!) ausgezahlt wurden.
„Auch die Kärntner Arbeiterkammer kritisiert im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz mangelnde Fairness und Objektivität. Dies deshalb, weil Rechtsansprüche für die Häuslbauer durch das neue Gesetz enorm gekürzt werden sollen. Es besteht jedenfalls die Befürchtung, dass durch zusätzliche strenge Richtlinien - welche die dann übermächtige Schaunig einfach beschließen kann - etwa im Zusammenhang mit energetischen Auflagen oder anderen Schikanen, die Wohnbauförderung weiterhin nicht bei den Kärntnerinnen und Kärntner ankommen wird. Hinzu kommen noch zu niedrige Einkommensgrenzen für Familien, da Kinder hier weiterhin kaum Stellenwert haben“, informiert der FPÖ-Obmann.
„Wir lehnen auch die pauschale Öffnung des sozialen Wohnbaus für ALLE Ausländer entscheiden ab. Bisher waren nur anerkannte Asylanten, wenn sie Deutschkenntnisse nachgewiesen und Integrationsbereitschaft gezeigt haben, bezugsberechtigt. Dies ist nun nicht mehr erforderlich“, kritisiert Darmann scharf. Anstatt für Asylanten ständig Erleichterungen umzusetzen, sollte man die Einkommensgrenzen für Familien zum Bezug der Förderung zumindest in jenem Ausmaß, wie es die Kärntner Arbeiterkammer richtigerweise vorschlägt, erhöhen“, betont Darmann.