Rechtlich bestätigt: Volksentscheid kann umgesetzt werden
Rechtsexperte bestätigt Machbarkeit eines gesetzlichen Verbots von weiteren Windkraftindustrieanlagen auf Kärntens Bergen und Almen
„Die rechtliche Situation im Zusammenhang mit der Volksbefragung in Kärnten muss endlich richtig dargestellt werden“, betonte heute Kärntens FPÖ-Chef und Klubobmann Erwin Angerer, der aus diesem Anlass den Rechtsexperten Prof. Dr. Christoph Urtz zur Pressekonferenz geladen hatte. „Man muss ganz klar sagen, SPÖ und insbesondere die Vertreter der ÖVP in der Landesregierung haben uns mit ihrem Versagen in der Energiepolitik und mit dem Energiewendegesetz in eine rechtlich schwierige Situation gebracht. Nach aktueller Rechtslage ist ganz Kärnten Windkraftzone, daher ist es umso wichtiger, dass wir nun für Rechtssicherheit sorgen. Rechtsmeinungen – u.a. von Prof. Urtz – bestätigen, dass der Volksentscheid für ein Verbot von weiteren Windkraftindustrieanlagen auf unseren Bergen und Almen gesetzlich umgesetzt werden kann.“
Angerer erneuerte im Zuge dessen seine Kritik am runden Tisch der letzten Woche, „bei dem nur Befürwortern der Windkraft und ausgewählten Lobbyisten Platz geboten wurde, kritische Stimmen jedoch keine Berücksichtigung gefunden haben. Und dass, obwohl sich die Mehrheit bei der Volksbefragung für den Schutz der Berge und Almen ausgesprochen hab. Man muss endlich damit aufhören, den Volksentscheid umdeuten zu wollen und stattdessen in die Umsetzung kommen!“
Dazu erklärte Urtz: „Weder EU-rechtliche noch bundesgesetzliche Vorgaben können Kärnten dazu zwingen, Windräder zuzulassen. Kärnten übererfüllt die Ziele hinsichtlich erneuerbarer Energien bereits. Ebenfalls unverständlich erscheint mir die Kritik an der Fragestellung, da diese erst auf Wunsch der Landesregierung umformuliert und um den Begriff ,landesgesetzliches Verbot‘ ergänzt wurde. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Landesregierung die Umsetzung des Volksentscheids geprüft hat und zu dem Entschluss gekommen ist, dass eine solche möglich ist. Anderenfalls hätte man die Volksbefragung so nicht zulassen dürfen!“
Angerer machte unmissverständlich klar, „dass das Energiewendegesetz abgeändert werden muss. Hierfür können wir gerne eine entsprechende Punktuation als Grundlage liefern.“ Mit Blick auf die bevorstehende Landtagssitzung Anfang Februar erklärte der freiheitliche Klubobmann, dass die FPÖ einen Dringlichkeitsantrag einbringen werde, „um schnellstmöglich die Stopp-Taste zu drücken, in dem alle nach dem 12.1.2025 neue eingereichten Windkraftprojekte nach dem neuen Gesetz zu behandeln sind.“
Abschließend forderte Angerer im Sinne der Transparenz eine Offenlegung der aktuellen Windkraftprojekte und deren Verfahrensstand in Kärnten.