Polit-Unvermögen ''frisst'' halbe Prämie der Pflegekräfte
Bund und Land machen aus versprochenen 2.000 Euro netto nur mehr 1.000 bis 1.200 Euro
„Politisches Unvermögen frisst die Hälfte der Prämie von 2.000 €, welche die Bundesregierung den Pflegekräften versprochen hat.“ So kommentiert FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann die Art und Weise, wie die Kärntner Landesregierung die Auszahlung der versprochenen „Prämie“ vornehmen wird.
„Das Land zieht von den 2.000 € einmal 400 € (Dienstgeberbeitrag) ab, sodass nur mehr 1.600 € am Gehaltszettel stehen und nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben und der Lohnsteuer bleiben nur mehr etwa 1.200 – bei manchen nur mehr 1.000 € - übrig“, listet Darmann auf.
Obwohl der Nationalrat im Mai dieses Jahres im Steuerrecht ein Instrument geschaffen hat, dass Unternehmen an ihre Mitarbeiter bis 3.000 € als Teuerungsausgleich ohne Abzüge brutto für netto auszahlen dürfen, machen Bund und Land für die Pflegekräfte davon nicht Gebrauch. Die Kärntner Abteilung für Gesundheit und Soziales schreibt, dass sie die Einmalzahlung nicht netto, sondern nur „brutto-brutto“ auszahlt, also mit doppeltem Abzug“, kritisiert Darmann.
„Es kann nicht sein, dass nur die Hälfte der versprochenen „Prämie“ zur Auszahlung kommt. Dies nur deshalb, weil Sozialminister Rauch und die neun Landessozialreferenten die Prämie nicht als steuerfreien Teuerungsausgleich widmen, sondern als zusätzliches Entgelt.
„Die gewählte Vorgangsweise ist keine Wertschätzung für die Pflegekräfte, ihnen in Würdigung ihrer herausragenden Leistungen eine Prämie in bestimmter Höhe in Aussicht zu stellen, aber diese Bonuszahlung am Ende nur empfindlich gekürzt zu überweisen,“ kritisiert Darmann.
Die FPÖ stimme der finanziellen Unterstützung für Pflegekräfte selbstverständlich zu, fordere aber die Auszahlung in voller Höhe. „Wir werden am Donnerstag im Landtag beantragen, dass der Differenzbetrag, welcher der Zielgruppe gemäß dem Entwurf der Landesregierung vorenthalten wird, steuerfrei als Teuerungsausgleich ausgeschüttet wird. Dass dies rechtlich geht, hat das Land Niederösterreich bereits gezeigt“, so Darmann.
Kurios ist für ihn auch, dass man einen Stichtag für die Auszahlung definiert hat, der viele Personen von dieser geplanten Unterstützung ausschließt. „Anspruchsberechtigt sind nämlich nur jene Personen, die am 01.12.2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis in der Pflege stehen oder eine Karenz in Anspruch nehmen. Mitarbeiter die bspw. per 30.11.2022 in den Ruhestand treten und somit fast das ganze Jahr schwere Arbeit in der Pflege geleistet haben, fallen komplett um die Entgelterhöhung um.“, bemängelt Darmann.
Auch die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit sei das Ziel eines Antrages der FPÖ im Landtag, kündigte Darmann abschließend an.