Pflegegeld-Missstand auch in Kärnten endlich abstellen
Jahrelanges verantwortungsloses Verzögern durch SPÖ-Soziallandesrätin Beate Prettner muss ein Ende haben – FPÖ wird im Landtag Initiative setzen
„Eine Sozialreferentin, die wie Kärntens LHStv. Beate Prettner mehr als drei Jahre benötigt, um eine soziale Ungerechtigkeit abzustellen, ist fehl am Platz. Seit drei Jahren weiß Prettner aufgrund eines Berichtes der Behindertenanwaltschaft, dass die Praxis der Pflegegeld-Anrechnung als Einkommen Mütter von schwer behinderten Kindern unbarmherzig in die Armutsfalle drängt. Aber seit 3 Jahren tut sie nichts. Sogar jetzt, wo der Oberste Gerichtshof diese Praxis als ungesetzlich bezeichnet, will Prettner bloß weiter nachdenken, wie sie die Kärntner Regeln ändern kann“, empört sich heute der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann.
Darmann schildert die triste Situation der Mutter eines schwer behinderten Kindes. Der Kindesvater ist nicht greifbar, vom AMS erhält sie kein Geld, weil sie wegen der Betreuungspflichten dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und Prettners Abteilung richtet ihr aus, es gibt keine oder nur eine gekürzte Mindestsicherung, weil das Pflegegeld so hoch sei. Das Pflegegeld wird aber zum Großteil für den Pflegebedarf, den die Krankenkasse nicht abdeckt, gebraucht. „Seit Jahren richten Prettners Beamte dieser Frau aus, dass sie ihr nicht helfen können. Die Betroffene steckt dadurch in der Armutsfalle. Dabei wäre dieser Notfall durch die Gewährung der vollen Mindestsicherung ohne Einberechnung des Pflegegeldes einfach zu lösen“, betont der FPÖ-Chef. Genau darauf ziele auch die jüngste OGH-Entscheidung ab.
„Andere Bundesländer haben hier längst eine Neuregelung ohne Anrechnung des Pflegegeldes umgesetzt“, erklärt Darmann unter Hinweis auf Wien, Niederösterreich und Tirol. In Niederösterreich darf etwa das Pflegegeld eines nahen Angehörigen nicht mehr bei der Bemessung der Mindestsicherung angerechnet werden, wenn Pflegeleistungen durch die Hilfe suchende Person für diesen Angehörigen in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft erbracht werden.
Darmann befürchtet, dass es in Kärnten aufgrund des mittlerweile offensichtlichen Unwillens der SPÖ-Sozialreferentin bis zu einer fairen und längst überfälligen neuen Regelung noch länger dauern wird. Denn die zuständige Sozialreferentin verzögere seit Jahren diese Neuregelung. Bereits in der Regierungssitzung am 2. Mai 2017 habe er, Darmann, als damaliger Landesrat Prettner auf den Missstand hingewiesen. „Auch damals hat Prettner gesagt, sie denke über eine Neuregelung nach. Diese Nachdenkphase dauert schon über zwei Jahre und jetzt richtet sie via Medien aus, dass sie wieder über eine Neuregelung nachdenkt. Dieses bewusste Verzögern durch Prettner ist verantwortungslos gegenüber allen betroffenen Kärntnerinnen und Kärntnern!“, betont der FPÖ-Chef.
Darmann kündigt an, dass die FPÖ im Landtag alle nötigen Schritte ergreifen wird, damit die jahrelange „Nachdenkphase“ Prettners ein rasches Ende findet. „Die laut OGH ungesetzliche Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen in Kärnten muss noch heuer abgestellt werden. Die unsoziale, unfaire und ungerechte Politik von LHStv. Prettner kann offenkundig nur durch einen klaren Auftrag des Kärntner Landtages an die bewiesenermaßen von sich aus seit Jahren untätige Sozialreferentin gestoppt werden“, so Darmann abschließend.