Online-Plattform: So rechtswidrig kann man Impfbefreiungen nicht abhandeln!
Wo bleibt Recht des Patienten auf Aufklärung und Schutz seiner Gesundheitsdaten
„Die Art und Weise, wie die Kärntner Landesregierung Impfbefreiungen abhandeln will, ist rechtlich unhaltbar. Die rund 90.000 Betroffenen sollen ihre intimsten Daten in ein rasch zusammengezimmertes EDV-System einspeisen und dann will die Gesundheitsbehörde anonym eine Entscheidung, zu über 90 % wohl eine Ablehnung, aussprechen. Die Regierung will offenbar persönliche Gespräche zwischen Antragstellern und Amtsärzten tunlichst vermeiden. So wird das aber nicht funktionieren“, warnt der Kärntner FPÖ-Landesparteiobmann NRAbg. Erwin Angerer.
Er ortet Verstöße gegen den Datenschutz. „Es ist niemandem zumutbar, seine heikelsten Befunde unverschlüsselt in ein ungeschütztes System einzugeben, bei dem er nicht weiß, wer alles Zugriff darauf hat. Das Gesundheitstelematikgesetz erlaubt nicht umsonst nur eine verschlüsselte elektronische Befundübermittlung. Man muss die Kärntner Landesregierung ernsthaft fragen, warum sie diese Vorschrift ignoriert“, so Angerer.
Die geplante Anonymisierung der Entscheidung verstoße krass gegen die Patientencharta, zu deren Einhaltung sich das Land Kärnten verpflichtet hat. In dessen Artikel 16 sei eindeutig festgelegt, dass jeder Patient das Recht auf Aufklärung über eine Behandlung und deren Risken hat. „Dieses Recht muss umso mehr beachtet mehr, wenn die Behandlung, die Impfung, nicht freiwillig, sondern zwangsweise erfolgt. Auch im Ärztegesetz (§ 51) findet sich eine Verpflichtung zur persönlichen ärztlichen Aufklärung“, betont Angerer.
„Üblicherweise wird der Patient vom Arzt seines Vertrauens aufgeklärt, weil dieser seine Krankheitsgeschichte und alle Impf-Ausschließungsgründe kennt. Das hat die Bundesregierung mit ihrer Impfpflicht aber verhindert. Nur Amts- und Epidemieärzte dürfen das“, so Angerer.
Die Landesregierung sollte nicht versuchen, den Menschen ihr Recht auf ärztliche Aufklärung über die Pflichtimpfung zu unterlaufen. So patientenfeindlich und rechtswidrig könne man die Impfbefreiungen nicht abhandeln. „Die Landesregierung muss die geplante Online-Plattform sofort stoppen, bis Gutachten über deren Eignung für geschützte Befundübermittlungen nachgewiesen ist“, fordert Angerer abschließend.