Österreichs modernstes Jagdgesetz beschlossen
Neue Ära der Jagd in Kärnten – Neues Kärntner Jagdgesetz vereint Interessen von Jagd, Grundeigentum, Tourismus und Umweltschutz
Das neue Kärntner Jagdgesetz wurde heute, Freitag, in der Kärntner Landesregierung beschlossen und wird nun dem Kärntner Landtag zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Dies teilte Jagdreferent LR Gernot Darmann im Anschluss an die Regierungssitzung mit. „Nach einhelliger Meinung aller beteiligten Verhandler wird wohl das modernste Jagdgesetz in Österreich geschaffen, welches auf die Notwendigkeiten des Lebensraumes des Wildes insgesamt abzielt und somit insbesondere die Interessen von Jagd und Grundeigentum vereint“, so Darmann.
Keine Gesetzesmaterie wurde in letzter Zeit auf so breiter Ebene diskutiert und damit bei wichtigen Eckpunkten konsensfähig gemacht. Das Hauptziel des neuen Jagdgesetzes besteht darin, einen besseren Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand zu erzielen, um die problematische Zunahme von Schäl- und Verbissschäden in den Kärntner Wäldern in den Griff zu bekommen. Dabei wurden auch die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst genommen.
So sieht das neue Gesetz vor, dass die Jägerschaft den wildökologischen Raumplan (WÖRP) viel umfassender als bisher erstellen muss. „Es gibt klare zeitliche und fachliche Vorgaben, deren Einhaltung das Land als Aufsichtsbehörde prüft. Der WÖRP ist Basis für geordnete Eingriffe in den Wildbestand, wobei der jeweilige Waldzustand ein besonderes Kriterium für den Grad der Wildreduktion darstellt“, führt Darmann aus. Im WÖRP sind auch jene potentiellen Bereiche festzulegen, die für die Festlegung von Wildschutzgebieten besonders geeignet sind.
Wie bereits angekündigt, wird das bisher geltende Fütterungsgebot im Gesetz beseitigt. „Es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht“, betont der Jagdreferent.
Eine weitere wichtige Initiative ist die Stärkung des Mitspracherechts der Grundeigentümer. „Bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung von Abschussplänen besteht nun schneller als bisher die Möglichkeit zur einseitigen oder einvernehmlichen Auflösung von Jagdpachtverträgen“, so Darmann. Des Weiteren wird den Grundeigentümern ein Mitspracherecht bei der Abschussplanung eingeräumt.
Wichtig ist für Darmann auch die Abschaffung der Ersatzpflicht des Jagdausübungsberechtigten für Schäden, welche ganzjährig geschonte Wildarten (Bär, Wolf etc.) verursachen. Darmann: „Die Haftung unserer Jägerinnen und Jäger für Schäden durch ganzjährig geschontes Wild entfällt aufgrund der absehbaren Verfassungswidrigkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmung. Zur Abdeckung von Schäden wird das Land Unterstützungsleistungen aus einem extra eingerichteten Schadensfonds für ganzjährig geschonte Wildarten erbringen.“
Ein weiterer Schwerpunkt im Jagdgesetz ist die rechtzeitige Vorbeugung von Wildschäden. „Wenn einmal ein Waldstück verwüstet ist, ist es zu spät. Im Gesetz wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass bereits bei ersten Anzeichen, die ein Forstexperte feststellt, Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Damit soll sinnbildlich nicht erst das Haus in Vollbrand stehen, sondern bereits der Funkenflug für Schutzmaßnahmen ausreichend sein“, so der Jagdreferent.
Wie Darmann festhält, nimmt Kärnten nun auch hinsichtlich des Einsatzes von Schallmodulatoren eine Vorreiterfunktion ein: „Im neuen Kärntner Jagdgesetz werden Schallmodulatoren für Jagdwaffen für alle Jäger aus gesundheitspräventiven Überlegungen heraus erlaubt – dh. das bisher geltende Verbot wird aufgehoben. Dadurch wird der Schutz für Jäger und Jagdhunde verbessert, aber auch der Stresspegel für den gesamten Wildbestand wird dadurch verringert.“
Nicht in Frage kommt für LR Darmann eine vom Rechnungshof geforderte finanzielle Bestrafung von Jägern für die Nichterfüllung der Abschusspläne. „Das ist der falsche Weg. Es gibt viele Gründe, warum Abschüsse auch beim besten Willen des Jägers nicht möglich sind. Man muss die Jägerinnen und Jäger, die dem Weidwerk in ihrer Freizeit nachgehen, motivieren. Da wären finanzielle Strafen kontraproduktiv“, so Darmann.
„Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, finden wir gerade in einer so wesentlichen Sache einen breiten Kompromiss, weil für uns die wildökologischen Gesichtspunkte wie Lebensraum, Biotop, Waldzustand und Wildstand im Vordergrund stehen“, zeigte sich Darmann erfreut und bedankte sich bei allen Verhandlungspartnern und Experten.