Objektivierung der Pflegeanwältin mit Beigeschmack
Nur zwei Bewerbungen zeigen mangelnde Vertrauenswürdigkeit der Landesregierung – Anwaltschaften gehören zum Landtag
Die Bestellung der neuen Kärntner Pflegeanwältin durch die Landesregierung hat einen unerfreulichen Beigeschmack. Auch wenn Mag. Bettina Irrasch für dieses Amt hochqualifiziert ist, gibt es doch zu denken, dass es neben ihr nur eine zweite Bewerberin gegeben hat. Dies obwohl dieses Amt für Hunderte diplomierte Pflegekräfte in Kärnten attraktiv wäre. Das geringe Interesse deutet darauf hin, wie wenig Vertrauen in ein korrektes Auswahlverfahren durch die Landesregierung besteht und wie gering die Einschätzung ist, dass die Regierung eine unabhängige Amtsführung erlaubt “, erklärt FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann. Die Regierung versuche dieses Faktum zu übertünchen, indem gegenüber Medien fälschlicherweise von sechs Bewerbungen gesprochen wird.
Die Pflegeanwaltschaft sei bisher ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 7 Kärntner Pflegeanwaltschaftsgesetz) der regelmäßigen Information über aktuelle Pflege-Probleme gegenüber dem Landtag nicht nachgekommen. Ihr letzter Arbeitsbericht stamme vom April 2016, die letzte offizielle Stellungnahme vom Dezember 2016, der letzte Newsletter sei auch über zwei Jahre alt.
„Es ist nicht davon auszugehen, dass zwei Jahre lang keine nennenswerten Probleme an die Pflegeanwaltschaft herangetragen worden sind. Die Anwaltschaft berichtet nicht darüber, weil die Distanz zu zuständigen politischen Sozialreferentin LHStv Prettner zu gering ist,“ vermutet Darmann. Die FPÖ fordere daher, dass man für alle Anwaltschaften eine größere kritischer Distanz zur Regierung schafft. Sie sollten nicht mehr einem Regierungsmitglied zugeordnet sein, sondern dem Landtag.
Die Anwaltschaften für Patienten, Pflege, Behinderte sowie Kinder- und Jugend sollten wie der Landesrechnungshof den Landtag in dessen Kontrollarbeit unterstützen. Die Anwälte sollten wie der RH-Direktor mit Zweidrittel-Mehrheit vom Landtag gewählt werden. „In diesem Fall hätten wir für die Pflegeanwaltschaft sicher eine Fülle von Bewerbungen erhalten“, ist sich Darmann sicher.
Die FPÖ werde daher am Donnerstag im Landtag einen entsprechenden Antrag stellen, kündigt er abschließend an.