Neues Veranstaltungsgesetz ist Beispiel für Bürokratieabbau
Für Veranstalter Regeln vereinfacht und Auflagen reduziert
Das neue Veranstaltungsgesetz, das heute im Kärntner Landtag beschlossen wird, ist für den zuständigen Referenten Landesrat Mag. Gernot Darmann (FPÖ) ein Beispiel für den Abbau unnötiger Bürokratie. Es habe einige Zeit in Anspruch genommen, bis die Landtagsparteien den von seinem Referat erarbeiteten Entwurf mit kleinen Ergänzungen angenommen haben. „Jetzt haben wir erfreulicherweise die Ziellinie überschritten. Die Novelle, die unter der Maßgabe der Verwaltungsvereinfachung und der Entflechtung von Zuständigkeiten erstellt wurde, kann in Kraft treten. Die wesentlichsten Neuerungen bestehen darin, dass viele Veranstaltungen, die bisher genehmigungspflichtig waren, keine Bewilligung mehr brauchen und Intervalle für Überprüfungen verlängert werden bzw. ganz entfallen können“, erläutert Darmann.
Erleichterungen gebe es u.a. für Gastwirte, die für Veranstaltungen in ihren Betrieben keine Bewilligung mehr benötigen. Filmvorführungen, Video- und DVD-Projektionen werden zukünftig ebenfalls bewilligungsfrei erklärt. „Eine gute Nachricht für alle jene, welche große Sportereignisse auf diese Weise ihren Gäste zugänglich machen wollen.“
„Wir haben uns bemüht, den Bewegungsspielraum für Veranstalter zu vergrößern, indem Intervalle für wiederkehrende Überprüfungen verlängert wurden und die Regeln, wann eine Genehmigung einzuholen ist, vereinfacht wurden“, erklärt der Landesrat.
Ein großes Anliegen war es ihm, dass die Prüfung der persönlichen Eignung von Veranstaltern nicht gänzlich gestrichen wurde. „Es gibt keine routinemäßigen Überprüfungen mehr, aber die Behörde hat bei Vorliegen triftiger Gründe weiter das Recht, Verbote auszusprechen. Das ist im Sinne des Jugendschutzes unverzichtbar. Wer etwa wegen Drogen- oder Sittlichkeitsdelikten amtsbekannt ist, sollte auf keinem Fall Veranstaltungen für Jugendliche durchführen dürfen“, betont Darmann.