Neues Untersuchungsausschuss-Gesetz: Kontrollrechte der Opposition werden wesentlich gestärkt
Auch Live-Übertragung der U-Ausschüsse wäre sinnvoll – Nach Stärkung der Kontrolle auch Schutz des Landesvermögens umsetzen
Die heute einstimmig beschlossene Novelle des Kärntner Untersuchungsausschuss-Gesetzes wurde vom Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer als „wesentliche Verbesserung der Kontrollrechte“ hervorgehoben. „Der Hypo-U-Ausschuss hat gezeigt, dass mit den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen die Aufklärung von Skandalen fast unmöglich war! Wir haben das aufgezeigt und sind froh, dass jetzt nötige Änderungen für mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung gesetzlich verankert werden. Unsere Forderungen werden größtenteils umgesetzt, sodass die politische Verantwortung bei den Landesgesellschaften geklärt werden kann und diese in Zukunft endlich Akten und Unterlagen liefern müssen. Damit gehören auch geschwärzte Akten hoffentlich der Vergangenheit an“, so Angerer, der darauf hinwies, dass die Landesgesellschaften auch verpflichtet werden, die Vorlagepflicht von Unterlagen binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten der Novelle in ihren Gesellschaftsverträgen zu verankern.
„Für die Zukunft hoffen wir, dass die Regierungsparteien auch unserer Forderung nach Live-Übertragung der U-Ausschüsse zustimmen werden. Das wird bisher von SPÖ und ÖVP leider abgelehnt. Die Kärntner Bürger und Steuerzahler erwarten sich volle Transparenz und wir unterstützen das“, betont der FPÖ-Chef.
Angerer hob mit dem Schutz des Landesvermögens auch eine weitere wichtige FPÖ-Forderung hervor, wo er ebenso auf Unterstützung durch die Regierungsparteien hoffe. „Wir bringen heute einen Dringlichkeitsantrag zum Schutz von Landesvermögens in Landesgesellschaften ein. Die Veräußerung oder die Belastung von Landesvermögen darf nur mehr nach vorheriger Zustimmung durch den Landtag erfolgen. Das wäre im Sinne der Steuerzahler, damit in Zukunft kein Landesvermögen geheim verscherbelt werden kann, wie es zuletzt beim Feriendorf Ossiacher See der Fall war“, so Angerer. Bereits seit Jahren habe die FPÖ versucht, das Landesvermögen in den Landesgesellschaften rechtlich abzusichern. „SPÖ und ÖVP haben das immer abgelehnt und behauptet, dies sei rechtlich nicht möglich. Nun liegen aber zwei Gutachten vor, wo festgestellt wird, dass sowohl eine verfassungsrechtliche Verankerung als auch eine Verpflichtung in den jeweiligen Materiengesetzen möglich ist.“