Neues Untersuchungsausschuss-Gesetz ist auf Schiene und wird am 1. Februar beschlossen
Viele Forderungen der FPÖ werden umgesetzt – Landesgesellschaften müssen endlich Akten und Unterlagen liefern
„Das von der FPÖ seit Jahren geforderte neue Untersuchungsausschuss-Gesetz wird nach der heutigen Besprechung aller Landtagsparteien am 1. Februar beschlossen. Durch diesen FPÖ-Erfolg wird die Kontrolle in Kärnten gestärkt. Unsere Forderungen werden größtenteils umgesetzt, sodass die politische Verantwortung bei den Landesgesellschaften geklärt werden kann und diese in Zukunft endlich Akten und Unterlagen liefern müssen. Der letzte Hypo-U-Ausschuss hat gezeigt, dass mit den bisherigen Bestimmungen die lückenlose Aufklärung von Skandalen wie dem Flughafen-Chaos unmöglich war“, betont der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer. Ein Wermutstropfen sei, dass SPÖ und ÖVP weiter keine Live-Übertragung der U-Ausschüsse zulassen wollen. „Die Bürger erwarten sich volle Transparenz, daher sollte es eine solche Live-Übertragung geben.“
„Die Landesgesellschaften werden auch gesetzlich verpflichtet, die Vorlagepflicht von Unterlagen binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in ihren Gesellschaftsverträgen zu verankern“, ergänzt Angerer.