Neue Naturzonen-Vereinbarung sichert Zukunft des Nationalparks Hohe Tauern
Wertvolle Leistungen der Grundeigentümer zum Erhalt des Naturjuwels werden anerkannt und abgegolten – Einstimmiger Beschluss im Nationalparkkuratorium
Das Kuratorium des Nationalparks Hohe Tauern beschloss gestern, Donnerstag, einstimmig die mit Vertretern der Grundeigentümer ausgehandelten neuen Naturzonenverträge. Sie ermöglichen Zahlungen an Alm- und Bergbauern für ihre Leistungen im Interesse des Naturschutzes. Das gibt Nationalparkreferent Landesrat Mag. Gernot Darmann heute bekannt.
„Die Bauern haben mit ihrer Arbeit die Grundlage dafür geschaffen, dass es den international anerkannten Nationalpark Hohe Tauern gibt. Nur mit ihnen kann dieses Juwel der über Jahrhunderte gepflegten alpinen Kulturlandschaft erhalten und weiter entwickelt werden. Dabei gilt es aber auch, Auflagen der Weltnaturschutzunion<https://de.wikipedia.org/wiki/Weltnaturschutzunion> (IUCN) und Vorgaben des Bundes im Rahmen der österreichischen Nationalparkstrategie 2020 einzuhalten. Dieser Balanceakt war nicht einfach. Aber es ist gelungen, mit den Grundeigentümern eine Nutzungs-Vereinbarung für ihre Flächen in der Kernzone des Nationalparks zu finden“, erklärt Darmann zum einstimmigen Beschluss.
„In den neuen Verträgen wird festgelegt, für welche Leistungen die Alm- und Bergbauern ein angemessenes Entgelt bekommen. Bis zum Jahr 2020 sind jährliche Zahlungen von über 600.000 Euro vorgesehen. Damit werden Anreize für eine nachhaltige, naturverträgliche und naturschonende Bewirtschaftung der Flächen gesetzt. Dieser Anspruch bedeutet auch, dass bestimmte Areale außer Nutzung gestellt werden. Wir erfüllen damit unsere Verpflichtung gegenüber der Weltnaturschutzunion, der Nachwelt Naturgebiete zu überlassen, die nicht durch menschliche Eingriffe verändert werden“, betont der Nationalparkreferent.
Die Bergbauern verpflichten sich u.a. zu einer Nationalpark-konformen Beweidung. „Eine standortangepasste extensive Schafzucht, die auf die natürlichen Klima-, Boden- und Geländeverhältnisse abgestimmt ist, ist Bestandteil der seit Jahrhunderten von den Bergbauern gepflegten naturnahen Kulturlandschaft. Sie steht auch im Einklang mit den internationalen Regeln für Nationalparks“, stellt Darmann mit Hinweis darauf fest, dass dieser Punkt erst in längeren Verhandlungen mit dem Ministerium geklärt werden konnte.
Ganz neu im Vergleich mit dem bisherigen Vertragsnaturschutz ist eine Förderung für die Almbewirtschafter. „Mit ihrer Arbeit machen sie diese großartige Hochgebirgslandschaft für Besucher erst richtig erlebbar. Wer den Bestand von Almen durch einen umweltgerechten Auftrieb von Nutztieren gewährleistet, erhält eine Prämie“, erläutert Darmann.
Der Kärntner Nationalparkreferent drückt seine Überzeugung aus, dass die neue Nutzungs-Vereinbarung eine gute Basis für eine Weiterentwicklung des Nationalparks Hohe Tauern ist. „Gemeinsam mit den Grundeigentümern schaffen wir die Basis für die Erhaltung der Kulturlandschaft und ihrer Artenvielfalt.“ Darmann bedankt sich bei den Sprechern der Grundeigentümer Martin Lackner, Josef Aberger und Johann Bäuerle, die gemeinsam mit Peter Rupitsch und Klaus Eisank von der Nationalparkverwaltung die Vereinbarung ausgearbeitet haben.