Nein zum neuen Kärntner Raumordnungsgesetz
Beschränkung der Kompetenzen der Gemeinden, Eingriff in Eigentumsrechte und Einschränkungen bei Neuwidmungen als Hauptargumente für ablehnende Haltung
Zum neuen Raumordnungsgesetz, welches morgen in der Regierungssitzung beschlossen wird, hält FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann fest, dass es seitens der FPÖ Kärnten keine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf geben wird. Obwohl der Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes bereits im August 2019 in Begutachtung gegangen sei und es mehrere intensive Verhandlungsrunden zwischen Vertretern der Landtagsparteien und unter Beziehung der Fachbeamtenschaft gegeben habe, beinhalte der nun vorliegende Gesetzestext noch immer viele „Giftzähne“, die eine Zustimmung keinesfalls möglich machen würden. „Wir haben unsere Haltung unter Einbindung unserer Bürgermeister und somit unter Prüfung der Praxistauglichkeit abseits des Schreibtisches erarbeitet“, so Darmann.
„Zwar konnten einige der geplanten Änderungen auf unsere Initiative hin entschärft werden, doch gibt es immer noch zahlreiche Bereiche, die für die Gemeinden, aber auch für die Bürger negative Auswirkungen haben werden“, erklärt Darmann. So werden die Kompetenzen und die Autonomie der Gemeinden beschnitten, Neuwidmungen außerhalb der Siedlungsschwerpunkte werden praktisch unmöglich gemacht und die Gemeinden haben zukünftig im Raumordnungsbeirat keine Parteienstellung mehr. Zudem ist zu befürchten, dass sich das vorliegende Raumordnungsgesetz zu einem Turbo entwickeln könnte, der die Abwanderung der Bevölkerung aus peripheren Regionen beschleunigt. Außerdem greift das Gesetz in Eigentumsrechte ein, denn Bauflächen, die seit mehr als 20 Jahre gewidmet, aber nicht bebaut sind, müssen von den Gemeinden rückgewidmet werden, und zwar zum Teil ohne dass sie den Grundstückeigentümern eine Entschädigung zahlen müssen. Hier sind langwierige Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert und die Bürgermeister vor Ort werden in schwierige Situationen gebracht. Es werden sich noch mehr Personen überlegen, das Bürgermeisteramt anzustreben, wenn sie in solche Rechtsstreitigkeiten hingezogen werden.
„All das sind Argumente, die gegen das neue Gesetz sprechen. Außerdem geht das Hauptargument für die Novellierung des Raumordnungsgesetzes – nämlich die Zersiedelung des Landes zu verhindern – ins Leere. Denn die Zersiedelung hat schon in der Vergangenheit stattgefunden. Ein neues Gesetz kann und soll nur in die Zukunft gerichtet sein, es taugt aber nicht dafür, vergangene Fehler rückgängig zu machen“, betont der FPÖ-Chef abschließend.