Nationalparkrat sichert EU-Mittel für die Nationalparkregion
LR Mag. Gernot Darmann: Finanzierung großer Projekte wie Greifvogelmonitoring oder Gewässermonitoring im NP Hohe Tauern konnte sichergestellt werden
25 Projekte wurden 2016 länderübergreifend im Nationalpark Hohe Tauern bearbeitet. Die gemeinsamen Projekte werden über den Nationalparkrat Hohe Tauern abgewickelt. Der Rat tagte diese Woche unter dem Vorsitz von Landesrat Gernot Darmann in Großkirchheim. In den letzten Jahren ist es gelungen, im Bereich Wissenschaft & Forschung wichtige EU-Mittel für die Finanzierung zu sichern. Rund eine halbe Million Euro fließen 2017 aus EU- und Bundesmitteln.
„Der Nationalpark Hohe Tauern ist ein national und international bedeutender Forschungsraum. Wir konnten hier in den letzten Jahren wichtige Weichenstellungen treffen und Projekte in die Wege leiten, welche zukunftsrelevante Themen erforschen und nur länderübergreifend sinnvoll umsetzbar sind“, betont Kärntens Nationalparkreferent LR Darmann, derzeitiger Vorsitzender des Nationalparkrates Hohe Tauern.
Die Finanzierung einiger großer Projekte wie das Greifvogelmonitoring, Gewässermonitoring und das mehrjährige Monitoring- und Forschungsprogramm erfolgt über das Programm Ländliche Entwicklung (LE). Vom Gesamtbudget 2017 in Höhe von einer Mio. Euro werden dadurch heuer 2017 rund 500.000 Euro über Bundes- und EU-Mittel finanziert. Somit werden die Länderfinanzen des Nationalparks nicht zusätzlich belastet.
Darmann beschloss im Rahmen der Ratssitzung gemeinsam mit den Nationalparkreferentinnen von Salzburg und Tirol, Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler und Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe sowie Sektionschef Günter Liebel aus dem Umweltministerium das Arbeitsprogramm und das Budget für 2017. Wesentliche Kernaufgaben des Nationalparkrates sind darin die Weiterführung großer Forschungsprojekte, die Unterstützung und Mitarbeit des Nationalparks Hohe Tauern bei Nationalparks Austria, der öffentlichkeitswirksame Auftritt des Nationalparks nach außen und gemeinsame Bildungsinitiativen.
Der Nationalparkrat als länderübergreifendes Entscheidungsgremium im Nationalpark Hohe Tauern, dessen Aufgaben seit 1994 mit Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol festgelegt sind, besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern - das sind der Umweltminister und die für den Nationalpark in den drei Bundesländern ressortzuständigen Mitglieder der Landesregierungen. Alle zwei Jahre wechselt die Vorsitzführung zwischen Kärnten, Salzburg und Tirol. Darüber hinaus sind je drei Vertreter der Gemeinden, der Grundeigentümer, des Naturschutzes und der zuständigen Fachabteilungen der Landesregierungen beratend involviert.