Modernstes Jagdgesetz Österreichs im Konsens beschlossen
Neuer Schadensfonds für ganzjährig geschonte Wildarten, aber mit zu geringer Dotierung
„Es hat sich gelohnt, dass wir die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst genommen haben und mit allen Interessensgruppen und mit allen Parteien Gespräche geführt haben. Herausgekommen ist das wohl modernste Jagdgesetz in Österreich, das einen besseren Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand herstellt.“ So kommentiert der Kärntner FPÖ-Obmann und Jagdreferent Landesrat Mag. Gernot Darmann die heute erfolgte einstimmige Annahme der von ihm erstellten Novelle zum Kärntner Jagdgesetz im zuständigen Landtagsausschuss. Dabei bot sich noch einmal für Fachleute die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zu dem neuen Regelwerk abzugeben. Das neue Kärntner Jagdgesetz wird am 16. November im Kärntner Landtag endgültig beschlossen und kann am 1.1.2018 in Kraft treten.
„Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass kurz vor der Landtagswahl eine so wichtige Materie im Konsens abgearbeitet werden kann“, würdigt Darmann die Mitarbeit aller Landtagsfraktionen und die konstruktive Rolle der Kärntner Jägerschaft. Das Hauptziel des neuen Jagdgesetzes bestehe darin, die problematische Zunahme von Schäl- und Verbissschäden in den Kärntner Wäldern zu stoppen. Das bisherige Fütterungsgebot wurde beseitigt. „Es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht“, betont der Jagdreferent.
Eine weitere wichtige Initiative sei die Stärkung der Grundeigentümer, die bei Nichterfüllung von Abschussplänen und daraus resultierenden Waldschäden schneller als bisher Jagdpachtverträge kündigen können und ein Mitspracherecht bei der Abschussplanung erhalten.
Wichtig ist für Darmann auch die Abschaffung der Ersatzpflicht des Jagdausübungsberechtigten für Schäden, welche ganzjährig geschonte Wildarten (Bär, Wolf etc.) verursachen. Darmann: „Die Haftung unserer Jägerinnen und Jäger für Schäden durch ganzjährig geschontes Wild entfällt aufgrund der absehbaren Verfassungswidrigkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmung. Zur Abdeckung von Schäden wird das Land Unterstützungsleistungen aus einem extra einzurichtenden Schadensfonds erbringen.“
Mit dem neuen Kärntner Jagdgesetz wird dieser Fonds für ganzjährig geschonte Wildarten fix vorgegeben. Darmann bedauert in diesem Zusammenhang dessen absehbar ungenügende Dotierung. „Der Jagdausschuss des Landtages hat mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen auch eine Erhöhung der Jagdabgabe und Neuaufteilung der Einnahmen beschlossen. Die FPÖ hat darauf gepocht, dass alle Mittel, die aus diesen Einnahmen noch frei sind und in den allgemeinen Haushalt abließen, zweckgewidmet für den neuen Schadensfonds verwendet werden. Das wären 14 %, also rund 200.000 Euro. Leider haben SPÖ, ÖVP und Grüne diesen Anteil mehr als halbiert und nur 6 % beschlossen“, teilt Darmann mit.