Modernes Dienstrecht für Kärntner Gemeindemitarbeiter beschlossen
Optimale Serviceleistung unserer Kommunen wird auch in Zukunft sichergestellt - Freiheitliches Verhandlungsgeschick verhindert Verstoß gegen die Bundesverfassung
„Gestern wurde im Rechtsausschuss des Kärntner Landtages einstimmig eine Novelle des Dienstrechtes für die Kärntner Gemeindemitarbeiter beschlossen“, berichtet FPÖ-Klubobmann LAbg. Mag. Gernot Darmann. Dieser Reform gehen viele Verhandlungsrunden zwischen Gemeindebund, Gewerkschaft und den Landtagsparteien voraus. „Die FPÖ steht hinter dem neuen Gesetz, da die Kärntner Gemeinden gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend benötigen, um ihre wichtigen Aufgaben für die Bürger auch in Zukunft ordnungsgemäß erfüllen zu können. Die optimale Serviceleistung unserer Kommunen bleibt damit auch künftig sichergestellt“, so Darmann.
„Der demographische Wandel in unserem Land zeigt, dass diese Reform zwingend notwendig ist“, erklärt der freiheitliche Landtagsabgeordnete Bürgermeister Max Linder. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die anstehende Pensionierungswelle im Kärntner Gemeindedienst. Auch dem zunehmenden Wettbewerb um gut ausgebildetes Personal, welcher zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst besteht, musste laut Linder Rechnung getragen werden. „Eine Anpassung der Gehälter nach oben und die Einführung einer Altersteilzeit sowie gesetzliche Regelungen für die Telearbeit waren beispielsweise wesentliche Faktoren der Reform“, sagt Linder.
Im Begutachtungsverfahren hat sich das Verhandlungsgeschick der FPÖ erneut gezeigt. „Die ursprünglich enthaltenen Giftzähne des Gesetzes wurden aufgrund freiheitlicher Beharrlichkeit gezogen“, betont Darmann. „Die FPÖ konnte so eine von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP geplante Änderung verhindern, die ausländischen Staatsbürgern den Zugang zu Jobs in der Hoheitsverwaltung ermöglichen sollte“, erklärt Darmann. „Durch unser Einschreiten haben wir auch einen Verfassungsbruch verhindert, denn laut Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt hätte die geplante Regelung gegen das Staatsgrundgesetz und damit die Bundesverfassung verstoßen“, so Darmann und Linder abschließend.