Mit Kärntens Verfassungsreform wird Kontrolle der Regierungsarbeit unmöglich!
FPÖ-Antrag für geheime Abstimmung wurde im Kärntner Landtag niedergestimmt
Die Freiheitlichen in Kärnten haben heute aus demokratiepolitisch bedenklichen Gründen im Kärntner Landtag gegen die Reform der Landesverfassung gestimmt. Als Hauptgründe nannte FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz die Tatsache, dass durch die Abschaffung der Konzentrationsregierung der Wählerwille nicht mehr abgebildet sein wird und den Oppositionsparteien die benötigten Kontrollrechte nicht zugestanden werden. Die Opposition werde künftig vom Informationsfluss der Regierungsarbeit ausgeschlossen sein. Sie erhält im Gegenzug ein Akteneinsichtsrecht, dass jedoch nur unter Wahrung des Amtsgeheimnisses sowie des Datenschutzes gewährt wird und rechtlich nicht durchsetzbar ist. „Macht braucht Kontrolle. Durch die in der Verfassung verankerte Schieflage zu Lasten der Opposition wird diese jedoch verhindert“, stellt Leyroutz klar. Er verweist auch darauf, dass die FPÖ-Steiermark ihre ehemalige Zustimmung zur Abschaffung der Konzentrationsregierung bereut. Laut FPÖ-LPO Mario Kunasek sei es für die Opposition nicht möglich den Informationsmangel zu kompensieren.
Ein weiterer Grund für das Nein der FPÖ ist die Verankerung der slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung. „Denn deren Rechte sind in der Bundesverfassung festgeschrieben“, so Leyroutz.
Dass der FPÖ-Antrag, die Abstimmung der Verfassungsreform geheim durchzuführen, kategorisch abgelehnt worden ist, verwundert Leyroutz nicht. „Da hatten wohl einige Angst, die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht zu erreichen. Denn im Vorfeld teilten längst nicht alle Landtagsabgeordneten der Koalition den öffentlich präsentierten Enthusiasmus“, so Leyroutz.
Es sei auch bezeichnend, dass die Koalitionsparteien von SPÖ, ÖVP und Grüne sich damit rühmen mit dem heute beschlossenen Paket die direkte Demokratie zu stärken, jedoch eine Volksabstimmung über diese politisch weitreichende Reform nicht zugelassen haben, führt Leyroutz aus.
Leyroutz erinnert abschließend daran, dass Verfassungsreformen bisher immer einstimmig erfolgten und es historisch einzigartig ist, dass eine Regierungskoalition den Weg des Miteinanders beendet