Misstrauensantrag gegen SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser im Kärntner Landtag
Peter Kaiser der Untreue überführt - SPÖ-ÖVP ignorieren Kontrollrechte der Opposition – Recht auf Akteneinsicht muss gestärkt werden
„Dr. Peter Kaiser ist der einzige Landeshauptmann in Österreich, der öffentlich eingestanden hat, dass er das Land, das er als höchster Repräsentant nach außen vertritt, geschädigt hat. Er nimmt eine von der Staatsanwaltschaft angebotenen Diversion an, nachdem diese ihn einer Untreuehandlung überführt hat.“ So begründete der Kärntner Landesparteichef der FPÖ Klubobmann Mag. Gernot Darmann den Misstrauensantrag, den die FPÖ in der Landtagssitzung am Mittwoch gegen Kaiser einbringen wird.
„Es ist ein notwendiger Schritt, weil es offenbar nicht nur ein tiefes Misstrauen zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP gibt, sondern auch innerhalb der SPÖ“, betont Darmann. Er nimmt damit Bezug darauf, dass eine der Stellvertreterinnen von Dr. Peter Kaiser, LHStv. Dr. Gabriele Schaunig-Kandut in einem Parallelfall die strengsten Maßstäbe angelegt hat. „Sie hat am 11.2.2017 als damalige Eigentümervertreterin der Landesimmobiliengesellschaft die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses mit den beiden Geschäftsführern René Oberleitner und Johann Polzer angeordnet, nachdem diese beiden, so wie LH Kaiser, eine Diversion im Rahmen eines Untreueverfahrens angenommen hatten“. Schaunig hat damals in einem Kärntner Medium erklärt: „Sie (die Trennung von den Geschäftsführern) erfolgt mit sofortiger Wirkung und ist das Ergebnis des Vertrauensverlustes. Eine Diversion ist ja auch ein Schuldeingeständnis.“
„Wenn Schaunig auch bei LH Kaiser dieselben Grundsätze anwendet, kann sie auch aufgrund des gegebenen Vertrauensverlustes nicht mehr mit LH Peter Kaiserzusammenarbeiten“, zieht Darmann einen logischen Schluss. Der Misstrauensantrag diene dazu, diese Diskussion im Landtag zu führen.
Massive Kritik übt Darmann daran, wie die SP-VP-Koalition bereits in ihren ersten Tagen im Amt die Kontrollrechte der Opposition missachtet. Im Zuge der Änderung der Verfassung habe sie versprochen, diese Kontrollrechte zu stärken, in Wahrheit sei jedoch die Opposition geschwächt worden, kritisiert Darmann. „LR Martin Gruber hat uns die Einsicht in einen Regierungsakt ohne inhaltliche Begründung verweigert, LHStv Schaunig-Kandut gab überhaupt keine Antwort auf ein entsprechendes Verlangen der FPÖ“, teilt Darmann mit.
Die FPÖ werde daher im Zuge der geplanten Änderung der Verfassung (Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips durch SPÖ und ÖVP) eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht für die Opposition beantragen. Man werde dabei sehen, wie SPÖ und ÖVP mit den Kontrollrechten- bzw. pflichten des Landtages gegenüber der Regierung umgehen. Unverständlich sei es auch, dass die Opposition darin beschränkt worden sei, dringliche Anträge und Anfragen einzubringen.
„Darüber hinaus ist es unhaltbar, dass die Minderheit zwar einen Untersuchungsausschuss einsetzen darf, aber dann die Mehrheit darüber bestimmen darf, welche Auskunftspersonen bestellt und Prüfhandlungen gesetzt werden. Damit könnten die Regierungsparteien eine unerwünschte Kontrolle im Zuge der Ausschussarbeit blockiere.“, sieht Darmann dringenden Bedarf für gesetzliche Änderungen, welche die FPÖ beantragen werde.