Mindestsicherung: „Koalition zu keinen Reformen fähig!“
KO Mag. Christian Leyroutz: Grundversorgung statt Mindestsicherung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
Weder auf Bundes-, noch auf Landesebene sind die Koalitionsparteien zu Reformmaßnahmen hinsichtlich der künftigen Finanzierung der Mindestsicherung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte fähig, obwohl klar ist, dass es einer Kurskorrektur bedarf. Welche unüberwindlichen Gräben zwischen den Koalitionspartnern in Kärnten bereits vorhanden sind, zeigte heute einmal mehr die hitzige Diskussion im Zuge der „Aktuellen Stunde“ im Kärntner Landtag. „Es ist jedoch ein Gebot der Stunde dieses Problem zu lösen, da die Anzahl der Empfänger der Mindestsicherung durch den massiven illegalen Zuzug der letzten zwei Jahre, den SPÖ und ÖVP zugelassen haben, explosiv angestiegen ist und noch steigen wird. Darauf macht heute der Klubobmann der Freiheitlichen in Kärnten, Christian Leyroutz, aufmerksam.
„Der Rechtsanspruch auf Mindestsicherung muss den österreichischen Staatsbürgern vorbehalten sein, schließlich sind es auch die Österreicherinnen und Österreicher, die unser Sozialsystem aufgebaut haben und finanzieren. Und es ist nicht einzusehen, dass durch die derzeitige Handhabung der Mindestsicherung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte unser Sozialsystem sehenden Auges an die Wand gefahren wird“, stellt Leyroutz klar. Die Kärntner Freiheitlichen haben daher heute einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im Kärntner Landtag eingebracht, der für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte den Verbleib in der Grundversorgung vorsieht. „Unser Land ist durch die derzeitigen Sozialleistungen für Asylwerber weiter attraktiv. Daher ist es für eine Kurskorrektur höchst an der Zeit“, so Leyroutz.
Kritisch sieht Leyroutz das Signal, dass vor allem durch LH Peter Kaiser mit dessen Integrationsinitiative gesetzt wird. „Nicht Integrationsmaßnahmen ab dem ersten Tag sollten propagiert werden, sondern die Tatsache, dass Asylwerber, Asylanten und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich lediglich ein Bleiberecht auf Zeit besitzen “, schließt Leyroutz.