Maskenpflicht: Unnötige Zwangsmaßnahme gegen Schüler!
Maskenpflicht für Schüler erinnert an zurückgenommenen dilettantischen Ostererlass
„Dass Bundesminister Faßmann nun den Schülerinnen und Schüler am Schulweg und in der Pause eine Maskenpflicht aufzwingen will, ist nicht nur unverständlich und vollkommen überzogen, sondern wird - wie auch der Ostererlass -juristisch nicht haltbar sein.“ Das erklärt der Kärntner FPÖ-Nationalratsabgeordnete Mag. Christian Ragger zum Etappenplan für die Schulöffnung. Dieser sieht mehrere freiheits- und grundrechtsbeschneidende Maßnahmen für die vorgesehene Schulöffnung vor. Unter anderem sollen Schülerinnen und Schüler im Pausenhof und am Weg zur Schule Masken tragen, im Klassenzimmer jedoch nicht.
„Es ist dringend notwendig, dass die Schulen wieder öffnen, die Schülerinnen und Schüler einen strukturierten Alltag erfahren und betreut werden, sodass die Eltern wieder entlastet werden.“ Ragger weiter: „Die Regierung hat in Anbetracht der Corona-Krise schon genug Unheil angerichtet und aus dem Affekt Maßnahmen ergriffen, die in letzter Konsequenz rechtlich nicht gehalten haben. Sollte nun Faßmann die Kärntner Schüler mit einer Maske knebeln, so wird das ein Fall für die Volksanwaltschaft werden.“
Sollte es sich zeigen, dass Grundrechte mit Füßen getreten werden, erwägt Ragger die Möglichkeit eine Anzeige. „Sie können sich sicher sein, dass wir Freiheitliche uns im Parlament kämpferisch für die Rechte der Kärntner Bevölkerung einsetzen und es nicht zulassen, dass diese Regierung mit autokratischen Erlässen und Verordnungen verfassungswidrig agiert und ungeschoren davonkommt. Nach Corona wird jeder Schritt zu prüfen sein“, so der freiheitliche Nationalratsabgeordnete.