''Landesmuseum Follow-up-Überprüfung'': Kärntner Regierungskoalition muss die Berichte des Landesrechnungshofes ernster nehmen
Rechnungshof zeigt auf, dass das Landesmuseum bei wesentlichen organisatorischen Vorschriften in der Umsetzung säumig ist
„Die Kärntner Regierungskoalition muss die Berichte des Rechnungshofes in Zukunft bedeutend ernster nehmen und die Empfehlungen auch umsetzen. Es kann nicht sein, dass 60 Prozent der Empfehlungen noch nicht vollständig umgesetzt worden sind. Gerade dieser LRH-Bericht zeigt die Notwendigkeit umfassender Reformen klar auf“, so der Vorsitzende des Landtags-Kontrollausschusses, Klubobmann Mag. Gernot Darmann, zum Bericht des Rechnungshofes „Landesmuseum Follow-up-Überprüfung“. Es sei auch vollkommen inakzeptabel, dass das Land eine der wichtigsten Empfehlung des Landesrechnungshofes, nämlich Vor-Ort-Prüfungen durch die Finanzabteilung beim Landesmuseum durchzuführen, nicht nachgekommen ist. „Mangelnde Personalressourcen können hier nicht der Grund sein, dass das Land seinen wichtigen Kontrollaufgaben im Hinblick der Transparenz nicht nachkommt“, so Darmann verärgert.
Das Landesmuseum sei gerade bei den wesentlichen organisatorischen Vorschriften in der Umsetzung säumig. Dies zeigen vor allem die mangelnde strategische Ausrichtung und die fehlende Gesamtstrategie.
Wie Darmann weiter ausführt, legte der Landesrechnungshof auch dar, dass die Rechts- und Beratungskosten des Landesmuseums von 2015 bis 2017 234.276 Euro betrugen. Darunter fielen auch Kosten für Beratung und Vertretungen in straf-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verfahren. Einem Buchhaltungsunternehmen zahlte das Museum im Jahr 2017 rund 33.000 Euro, obwohl drei Museumsmitarbeiter von 2013 bis 2016 Kurse für Buchhaltung, Bilanzierung und Personalverrechnung um rund 11.000 Euro besucht hatten. „Hier fordern wir eine lückenlose Aufklärung im Kontrollausschuss ein, vor allem weil es sich hier um keine sparsame Verwendung von Steuermitteln handelt“, erklärt Darmann.
Ungereimtheiten zeigte der LRH auch bei einer Anmietung einer Depotfläche für eine Steinsammlung in Reigersdorf, als auch einer Zaunerrichtung für die Ausgrabungsstätte Virunum auf. „In diesen Fällen muss dringend geprüft werden, ob sich für die Verantwortlichen, wie der LRH anführt, (straf-)rechtliche Konsequenzen ergeben könnten“.
Der LRH führte auch eine Überprüfung der „Generalsanierung des Landesmuseums Rudolfinum“ durch. Auffällig in diesem Bericht sei vor allem die Steigerung der Personalkosten von ursprünglich rd. 2.712.000 Euro auf insgesamt rd. 3.313,000 Euro (+ 601.000 Euro) und die Steigerung der Werbekosten um 225 Prozent auf insgesamt 358.400 Euro. „Dies bedeutet Mehrkosten von rund 850.000 Euro pro Jahr. Von einem sparsamen Mitteleinsatz sind wir hier sehr weit entfernt“, so Darmann abschließend.