Land muss Wahlbehörden über illegale Doppelstaatsbürger informieren
Behörde hat Türken mit Doppelstaatsbürgerschaft Wahlrecht zu entziehen – OGH-Urteil bietet Grundlage dafür
„Am Mittwoch veröffentlichen die Kärntner Wahlbehörden die Listen aller für die NR-Wahl am 15. Oktober wahlberechtigten Personen. Es stellt sich dabei die Frage, ob sie von der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes, für die LH Dr. Peter Kaiser verantwortlich ist, alle relevanten Informationen erhalten haben“, erklärt der Obmann der FPÖ Kärnten LR Mag. Gernot Darmann. Es gehe dabei um all jene Türken, welche illegaler Weise die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und damit am 15. März verbotener Weise wählen dürften.
Darmann weist darauf hin, dass er bereits am 30. Mai einen Datenträger mit den Namen der verdächtigen Personen übergeben habe. „Wenn die Staatsbürgerschaftsbehörde in adäquater Weise agiert hat, müssten die Ergebnisse der Feststellungsverfahren längst vorliegen. Diese Erkenntnisse dürfen jetzt nicht geheim gehalten, sondern an die Wahlbehörden weitergeleitet werden“, fordert Darmann.
Diese sollten die Betroffenen vorladen, sie darüber belehren, dass ihnen kein Wahlrecht mehr zusteht und sie freiwillig auf die Staatsbürgerschaft verzichten können. Darmann verweist auf zwei Unterlagen, welche eine rasche Aberkennung der Staatsbürgerschaft und damit des aktiven Wahlrechts belegen. Sie widerlegten die Rechtsmeinung des Innenministeriums, der zufolge das Aberkennungsverfahren so lange dauere, dass sich dies im Falle der türkischen Staatsbürger bis 15. Oktober nicht mehr „ausgehe“. So habe der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung aus 1984 postuliert:
„Im Falle der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft auf Grund eigenen Ansuchens gemäß § 27 StbG geht die österreichische Staatsbürgerschaft verloren, ohne dass es hierzu einer Entscheidung einer österreichischen Behörde bedarf.“
Auf der Homepage der Österreichischen US-Botschaft finde sich der deutliche Hinweis: „Die (österreichische) Staatsbürgerschaft verliert automatisch insbesondere, wer willentlich, d.h. durch Antrag, Erklärung oder ausdrückliche Zustimmung, eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt“.
„Das sind deutliche rechtliche Belege, dass man illegalen türkischen Doppelstaatsbürgern sehr wohl das Wahlrecht am 15. Oktober aberkennen kann. Es wäre ein demokratiepolitischer Skandal, wenn am 15. Oktober trotz vorliegender Informationen Tausende Türken über die Sitzverteilung im österreichischen Parlament mitentscheiden dürfen“, erklärt Darmann abschließend.